11.05.2011 - 5 Aktueller Stand Kindertageseinrichtungen

Reduzieren

Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Strüwer erinnert daran, dass man in der letzten Sitzung  eine Gesamtübersicht im Anmeldeverfahren vorliegen gehabt habe. Es sei erfreulich, dass alle Kinder, die in dieser Stadt im neuen Kindergartenjahr einen Kindergartenplatz benötigten, hätten versorgt werden können.

Erstaunt sei man über die relativ niedrige Nachfrage im U-3-Bereich gewesen.

 

Herr Steuber muss die Aussage, „dass jedes Kind, das einen Platz brauche, auch einen Platz bekomme“, ein wenig relativiert werden müsse.

Man habe alle Kindertageseinrichtungen ganz aktuell abgefragt. 61 % hätten geantwortet. Man habe 196 U-3-Kinder auf der Warteliste, die keinen Betreuungsplatz bekommen hätten. Er gehe davon aus, dass es in der letzten Sitzung zu dem Missverständnis gekommen sei, dass man von denjenigen ausgegangen sei, die derzeit einen vorrangigen Anspruch hätten, um versorgt werden zu müssen. Rechtsgrundlage sei derzeit § 24 SGB XIII. Die angesprochenen 196 nicht versorgten Kinder fielen nicht unter die Kriterien des § 24 SGB XIII.

Er erinnert an die im letzten Jahr vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung, der zu entnehmen gewesen sei, dass in Hagen sehr umfänglich Krabben- und Spielgruppen ausgebaut worden seien. In diesen Gruppen, die nicht den Kriterien des Kinderbildungsgesetzes der U-3-Betreuung entsprächen, seien in Hagen 333 U-3- Kinder untergebracht. 

Es handele sich um eine große Zahl von Kindern, die derzeit außerhalb des regelhaften Systems betreut würden.    

 

Herr Strüwer möchte wissen, ob die angesprochenen 196 Kinder alle namentlich hinterlegt gewesen seien. Könne man Doppelt- und Dreifachmeldungen ausschließen?

 

Frau Haack erklärt, dass Mehrfachmeldungen dabei nicht berücksichtigt seien. Das sei abgeglichen worden.  Als Nachfrage definiere sich für die Verwaltung nur der von Kindern mit einem Anspruch. Diejenigen, die sich nur einen Platz wünschten, könne man nicht berücksichtigen. Die Eltern der 196 Kinder warteten nun auf das nächste Jahr.

Man habe jetzt bereits eine Nachfrage in dem Bereich in Höhe von 33 %. Man beschränke sich auf die gesetzlichen Vorgaben. 

 

Herr Strüwer macht deutlich, dass damit die Unklarheiten ausgeräumt seien. Die gemachten Ausführungen entsprächen den Erwartungen, die der Ausschuss gehabt habe.

 

Frau Helling nimmt Bezug auf die Tatsache, dass das Schuleintrittsalter von der Landesregierung hochgesetzt worden sei. Man habe in der letzten Sitzung kurz angerissen, welche Konsequenzen sich daraus für die Stadt ergäben. Sie bittet um Auskunft darüber, wie viele Kinder das beträfe und wie viele Kinder davon beitragsfrei gestellt seien.

Welche finanziellen Folgen ergäben sich für die Stadt Hagen?

 

Herr Steuber antwortet, dass man diesen Gesetzesentwurf, der sich derzeit noch in der parlamentarischen Diskussion befinde, zum Anlass genommen habe, der Ministerin für Schule und Weiterbildung bereits am 31.03.2011 die Auswirkungen dieses fünften Schulrechtsänderungsgesetztes auf die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu berichten. Es sei ganz wichtig, dass das im laufenden Gesetzgebungsverfahren auch seinen Niederschlag finde und gebührend berücksichtigt werden könne. Man habe für die Stadt Hagen für das Kindergartenjahr 2012/2013 kalkuliert, dass 122 Plätze weiterhin belegt bleiben würden. Für das Kindergartenjahr 2012/2013 ff.  rechne man mit 233 Plätzen, die weiter belegt blieben. Man könne allerdings nur spekulieren, welche sich davon in welchem Entgeltsystem bewegten. 

Es handele sich um eine erhebliche Auswirkung. Man habe dies auch dem Städtetag inzwischen mitgeteilt. Dieser habe dieses Anliegen vieler Städte zum Anlass genommen, diesen Gesichtspunkt in das laufende Gesetzgebungsverfahren aus Konnexitätsgründen mit einzubauen.

 

Herr Strüwer bittet darum, diese Zahlen dem Protokoll als Anlage beizufügen (siehe Anlage zu TOP 5).

 

In der letzten Sitzung habe man erfahren, dass in einer Gruppe der Kindertageseinrichtung „Märchenwald“ ein behindertes Kind aufgenommen worden sei und aus diesem Grund eine nach KiBiz geförderte Gruppe eingerichtet worden sei.  Er fragt, wie groß diese Gruppe sei und aus welchen Stadtteilen die dort untergebrachten Kinder stammten.

 

Frau Haack antwortet, dass die Gruppe aus 15 Kindern (8 Kinder unter 3 Jahren und 7 Kinder über 3 Jahren) bestünde und diese aus dem gesamten Stadtgebiet kämen.

 

Herr Strüwer berichtet, dass bei den Einrichtungen im nahen Umfeld Sorge bestünde, dass bei zurückgehenden Kinderzahlen in den nächsten Jahren eigene Gruppen verlorengehen könnten. Dann könne er jetzt die Information weitergeben, dass die Kinder aus dem gesamten städtischen Bereich kämen und keinen unmittelbaren Einfluss auf die Zusammensetzung der Gruppen in den einzelnen Stadtteilen hätten.  

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen