11.05.2011 - 5 Aktueller Stand Kindertageseinrichtungen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
Sitzung des Jugendhilfeausschusses
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Mi., 11.05.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Strüwer erinnert
daran, dass man in der letzten Sitzung
eine Gesamtübersicht im Anmeldeverfahren vorliegen gehabt habe. Es sei
erfreulich, dass alle Kinder, die in dieser Stadt im neuen Kindergartenjahr einen
Kindergartenplatz benötigten, hätten versorgt werden können.
Erstaunt sei man über die relativ niedrige Nachfrage im U-3-Bereich
gewesen.
Herr Steuber muss die
Aussage, „dass jedes Kind, das einen Platz brauche, auch einen Platz
bekomme“, ein wenig relativiert werden müsse.
Man habe alle Kindertageseinrichtungen ganz aktuell abgefragt. 61 %
hätten geantwortet. Man habe 196 U-3-Kinder auf der Warteliste, die keinen
Betreuungsplatz bekommen hätten. Er gehe davon aus, dass es in der letzten
Sitzung zu dem Missverständnis gekommen sei, dass man von denjenigen
ausgegangen sei, die derzeit einen vorrangigen Anspruch hätten, um versorgt
werden zu müssen. Rechtsgrundlage sei derzeit § 24 SGB XIII. Die angesprochenen
196 nicht versorgten Kinder fielen nicht unter die Kriterien des § 24 SGB XIII.
Er erinnert an die im letzten Jahr vorgelegte Kindergartenbedarfsplanung,
der zu entnehmen gewesen sei, dass in Hagen sehr umfänglich Krabben- und
Spielgruppen ausgebaut worden seien. In diesen Gruppen, die nicht den Kriterien
des Kinderbildungsgesetzes der U-3-Betreuung entsprächen, seien in Hagen 333
U-3- Kinder untergebracht.
Es handele sich um eine große Zahl von Kindern, die derzeit außerhalb des
regelhaften Systems betreut würden.
Herr Strüwer möchte wissen,
ob die angesprochenen 196 Kinder alle namentlich hinterlegt gewesen seien.
Könne man Doppelt- und Dreifachmeldungen ausschließen?
Frau Haack erklärt, dass
Mehrfachmeldungen dabei nicht berücksichtigt seien. Das sei abgeglichen
worden. Als Nachfrage definiere sich für
die Verwaltung nur der von Kindern mit einem Anspruch. Diejenigen, die sich nur
einen Platz wünschten, könne man nicht berücksichtigen. Die Eltern der 196
Kinder warteten nun auf das nächste Jahr.
Man habe jetzt bereits eine Nachfrage in dem Bereich in Höhe von 33 %.
Man beschränke sich auf die gesetzlichen Vorgaben.
Herr Strüwer macht
deutlich, dass damit die Unklarheiten ausgeräumt seien. Die gemachten
Ausführungen entsprächen den Erwartungen, die der Ausschuss gehabt habe.
Frau Helling nimmt Bezug
auf die Tatsache, dass das Schuleintrittsalter von der Landesregierung
hochgesetzt worden sei. Man habe in der letzten Sitzung kurz angerissen, welche
Konsequenzen sich daraus für die Stadt ergäben. Sie bittet um Auskunft darüber,
wie viele Kinder das beträfe und wie viele Kinder davon beitragsfrei gestellt
seien.
Welche finanziellen Folgen ergäben sich für die Stadt Hagen?
Herr Steuber antwortet,
dass man diesen Gesetzesentwurf, der sich derzeit noch in der parlamentarischen
Diskussion befinde, zum Anlass genommen habe, der Ministerin für Schule und
Weiterbildung bereits am 31.03.2011 die Auswirkungen dieses fünften
Schulrechtsänderungsgesetztes auf die Kinderbetreuung in
Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege zu berichten. Es sei ganz
wichtig, dass das im laufenden Gesetzgebungsverfahren auch seinen Niederschlag
finde und gebührend berücksichtigt werden könne. Man habe für die Stadt Hagen
für das Kindergartenjahr 2012/2013 kalkuliert, dass 122 Plätze weiterhin belegt
bleiben würden. Für das Kindergartenjahr 2012/2013 ff. rechne man mit 233 Plätzen, die weiter belegt
blieben. Man könne allerdings nur spekulieren, welche sich davon in welchem
Entgeltsystem bewegten.
Es handele sich um eine erhebliche Auswirkung. Man habe dies auch dem
Städtetag inzwischen mitgeteilt. Dieser habe dieses Anliegen vieler Städte zum
Anlass genommen, diesen Gesichtspunkt in das laufende Gesetzgebungsverfahren
aus Konnexitätsgründen mit einzubauen.
Herr Strüwer bittet darum,
diese Zahlen dem Protokoll als Anlage beizufügen (siehe Anlage zu TOP 5).
In der letzten Sitzung habe man erfahren, dass in einer Gruppe der
Kindertageseinrichtung „Märchenwald“ ein behindertes Kind
aufgenommen worden sei und aus diesem Grund eine nach KiBiz geförderte Gruppe
eingerichtet worden sei. Er fragt, wie
groß diese Gruppe sei und aus welchen Stadtteilen die dort untergebrachten
Kinder stammten.
Frau Haack antwortet, dass
die Gruppe aus 15 Kindern (8 Kinder unter 3 Jahren und 7 Kinder über 3 Jahren)
bestünde und diese aus dem gesamten Stadtgebiet kämen.
Herr Strüwer berichtet,
dass bei den Einrichtungen im nahen Umfeld Sorge bestünde, dass bei
zurückgehenden Kinderzahlen in den nächsten Jahren eigene Gruppen verlorengehen
könnten. Dann könne er jetzt die Information weitergeben, dass die Kinder aus
dem gesamten städtischen Bereich kämen und keinen unmittelbaren Einfluss auf
die Zusammensetzung der Gruppen in den einzelnen Stadtteilen hätten.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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743,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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39,4 kB
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