13.07.2011 - 3.1 Bepflanzung Blumenkübel Iserlohner Staße, hier:...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Im Gegensatz zu der Beschreibung der Blumenkübel in der vorliegenden schriftlichen Antwort der Verwaltung bezeichnet Herr Schmidt deren Zustand als verwahrlost. Da in der Sondernutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer des Objektes Iserlohner Straße 28 ein Kündigungsrecht seitens der Stadt Hagen vereinbart ist, stellt Herr Schmidt den Antrag, diese Sondernutzungsvereinbarung sofort fristgerecht zu kündigen.

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Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Sondernutzungsvertrag mit dem Anlieger im Haus Nr. 28 über die Blumenkübel sofort fristgerecht zu kündigen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 1

Enthaltungen:

 4

 

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Anlagen zur Vorlage