13.07.2011 - 4.2 Luftreinhalteplan Hagen - 2008 Einrichtung eine...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 13.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Fred Weber
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Dr. Braun führt zunächst aus, dass das Hohenlimburger Stadtgebiet
nicht unmittelbar von der Umweltzone betroffen ist. Das genaue Ausmaß der Zone
ist dem der Vorlage beigefügten Plan zu entnehmen. Die bisher ergriffenen
Maßnahmen nach dem Luftreinhalteplan (z.B. das LKW-Routing) reichen nicht aus,
um die von der EU vorgegebenen Grenzwerte beim Feinstaub und bei den
Stickoxyden einzuhalten. Grund ist hierfür u.a. auch die Hagener Topografie.
Von 35 zulässigen Überschreitungstagen sind 30 bereits erreicht. Während man
beim Feinstaub gute Fortschritte gemacht hat, liegen die Werte beim Stickoxyd
von 60 erheblich über dem Grenzwert von 40 µg/m³.
Herr Dr. Schmidt ergänzt, dass die Hagener Fachverwaltung beschlossen
hat, sich nicht der Umweltzone des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet-Ost
anzuschließen, sondern eine eigene Umweltzone mit der Plakettenregelung
gelb-grün einzurichten. Aus Harmonisierungsgründen mit dem restlichen
Ruhrgebiet soll jedoch auch in Hagen noch für das Jahr 2012 die rote Plakette
zulässig bleiben.
Herr Arnusch möchte, dass sich die BV dem StEA-Beschluss vom 12.07.11
anschließt, wonach die Alexanderstraße zur problemlosen Anfahrt der
Müllverbrennungsanlage aus der Umweltzone herausgenommen wird. Herr Sondermeyer
bezweifelt, dass bei der Vielzahl der in der Vorlage genannten
Ausnahmeregelungen die Ziele der Umweltzone erreicht werden. Herr Dr. Braun
sieht das anderes, da die Hürden für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung
doch sehr hoch angesetzt seien. Im Übrigen stellen diese Ausnahmetatbestände
eine landeseinheitliche Regelung dar. Frau Buddeberg spricht sich eindeutig
gegen die Zulässigkeit der roten Plakette für ein weiteres Jahr aus, da die
Umweltzone in Hagen sowieso schon kleiner sein wird als in anderen
vergleichbaren Ruhrgebietsstädten.
Herr Buschkühl verweist auf die aktuelle Presseerklärung der SIHK, in der
Herr Rapp-Frick die Wirksamkeit der Umweltzone aufgrund der Hagener Topografie
bezweifelt und die Konkurrenzfähigkeit der Stadt Hagen gefährdet sieht.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich Frau Nigbur-Martini sowie die
Herren Dr. Schmidt und Reinke.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu
fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Umweltzone in Hagen mit der
Plakettenregelung „gelb-grün“ in den räumlichen Grenzen wie in
Anlage 3 zum 01.01.2012 in Abstimmung mit der Bezirksregierung einzurichten.
Dabei sollen die Regelungen des
Teilplans Ruhr-Ost des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet mit übernommen werden.
Der Bereich der Alexanderstraße
wird aus der Umweltzone herausgenommen, um eine problemlose Anfahrt der
Müllverbrennungsanlage zu gewährleisten.
