13.07.2011 - 2 Einwohnerfragestunde
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 13.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Es meldet sich Herr Stadtler, 2. Vorsitzender des Fördervereins
HochenlimBuch e.V., und bittet die Bezirksvertreter, den TOP 4.7 Neues Konzept
für die Stadtteilbüchereien nicht zu schieben, sondern zu beschließen, da das
Konzept zwischen dem Förderverein und der Stadt Hagen abgestimmt sei. Wichtig
ist ihm auch die Standortfrage in Hohenlimburg, wo nach seiner Auffassung nur
das im August freigezogene Martin-Luther-Haus in Frage kommt. Am jetzigen
Standort ist man mietvertraglich noch bis zum 31.12.2014 gebunden.
Weiterhin meldet sich Frau Margrit Partenheimer, geschäftsführendes
Vorstandmitglied der Kultur- und Dorfgemeinschaft Hagen-Holthausen e.V., zu
Wort. Sie macht sich erhebliche Sorgen wegen der zunehmenden
Grundwasserabsenkung durch die geplante Vertiefung des Steinbruchs Donnerkuhle
(siehe auch TOP 4.5). Frau Partenheimer verweist auf die bereits jetzt schon
versiegten Quellen im Einzugsbereich des Steinbruchs, auf das Trockenfallen des
Barmer Teiches, unzureichende Messstellen, zu geringes Datenmaterial über die
Entwicklung des Grundwasserspiegels sowie das Absinken des Wasserspiegels im
Hohenlimburger Schlossbrunnen. Schließlich stellt Sie die Frage, ob der
Steuerzahler für mögliche Schäden durch Setzrisse u.ä. aufgrund der Grundwasserabsenkung
aufkommen muss.
Auf Bitten von Herrn Voss antwortet Herr Dr. Braun direkt auf die
Bürgerfrage und erklärt, dass alle Fragen und Bedenken der Kultur- und Dorfgemeinschaft
in den vergangenen Monaten und Jahren
bereits von der Verwaltung beantwortet worden sei. Er stellt fest, dass der
Steinbruch nicht tiefer ausgebrochen wird als 42 m über NN und dass diese Tiefe
bereits jetzt an einigen Stellen erreicht sei. Auch wird von diesem Niveau bereits
jetzt und nach geplantem Ausbruch weiterhin gesümpft, wobei die Sümpfungsmenge
auf 4,7 Mio. m³ p.a. beschränkt wird.
