18.05.2011 - 4.9 Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Voss erläutert, dass es sich hierbei nicht um den Baukörper des Schlosses handelt, sondern um den Grund und Boden mit den sich darin befindlichen archäologischen Überresten und Fundstücken.

 

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Beschluss:

Die „Höhenburg Hohenlimburg“, Alter Schloßweg 30 ist als ortsfestes Bodendenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG, vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zurzeit gültigen Fassung) gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage