18.05.2011 - 4.7 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Bleja bestätigt, dass es um die Verhinderung von Spielhallen geht. Herr Leisten äußert die Sorge, dass durch diese Veränderungssperre auch andere notwendige und wünschenswerte Nutzungsänderungen unmöglich werden. Herr Bleja zerstreut diese Sorge, da Nutzungsänderungen im Rahmen der Zielsetzung des Bebauungsplanes weiterhin möglich sind.

 

Herr Sondermann zweifelt an der Sinnhaftigkeit dieser Veränderungssperre, da in vielen Bereichen des täglichen Lebens (z. B. in Tankstellen) auch für Kinder frei zugänglich Geldspielautomaten aufgestellt sind.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg empfiehlt den nachfolgend beratenden Gremien folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 –Langenkamp- 1. Nachtrag mit Ausnahme des Geltungsbereiches des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 7/10 (622) –Bahnhof Hohenlimburg/ Bahnstraße-.

 

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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