06.04.2011 - 8.7 Zuschussantrag der Evangelisch Reformierten Kir...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 06.04.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
H. Voss erinnert an den Vorlauf in der Zuschussangelegenheit. Er schlägt vor, den alten Beschluss aufzuheben
und einen neuen Beschluss zu fassen. Er schlägt
hierzu die Zuschussgewährung in Höhe von 4.000 € vor. H. Eschenbach kann
sich nicht erklären, warum dann nicht alle 4 Zuschussanträge, die in der
letzten Sitzung beschlossen wurden, auch neu aufgerollt und ebenso
verfahrenstechnisch behandelt werden sollten. H. Krippner geht auf die von H. Voss erklärte Dringlichkeit dieser
Angelegenheit näher ein. H. Voss begründet diese mit zusätzlichen Informationen
zum Zeitablauf der geplanten Investitionen in Berchum. H. Schmidt schlägt einen
Zuschuss in der beantragten Höhe von 5.000 € vor.
Beschluss:
- Die
Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt die Aufhebung ihres Beschlusses
zum Zuschussantrag der Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde Berchum
(TOP 7.4, Vorlage Nr. 02/2011, Sitzung der BVHo vom 23.2.2011).
2. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt,
der Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde Berchum aus ihren bezirksbezogenen
Mitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zur
Fortführung der Jugendarbeit gemäß Antrag vom 5.1.2011 zu gewähren
