06.04.2011 - 8.7 Zuschussantrag der Evangelisch Reformierten Kir...

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Wortprotokoll

H. Voss erinnert an den Vorlauf in der Zuschussangelegenheit.  Er schlägt vor, den alten Beschluss aufzuheben und einen neuen Beschluss zu fassen.  Er schlägt hierzu die Zuschussgewährung in Höhe von 4.000 € vor. H. Eschenbach kann sich nicht erklären, warum dann nicht alle 4 Zuschussanträge, die in der letzten Sitzung beschlossen wurden, auch neu aufgerollt und ebenso verfahrenstechnisch behandelt werden sollten. H. Krippner geht auf  die von H. Voss erklärte Dringlichkeit dieser Angelegenheit näher ein. H. Voss begründet diese mit zusätzlichen Informationen zum Zeitablauf der geplanten Investitionen in Berchum. H. Schmidt schlägt einen Zuschuss in der beantragten Höhe von 5.000 € vor.

 

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Beschluss:

  1. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt die Aufhebung ihres Beschlusses zum Zuschussantrag der Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde Berchum (TOP 7.4, Vorlage Nr. 02/2011, Sitzung der BVHo vom 23.2.2011).

 

 

2. Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, der Evangelisch-Reformierten Kirchengemeinde Berchum aus ihren bezirksbezogenen Mitteln nach § 37 Abs. 3 GO NRW einen Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € zur Fortführung der Jugendarbeit gemäß Antrag vom 5.1.2011 zu gewähren

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

      

Enthaltungen:

 2