06.04.2011 - 8.6 Regularien für die Zuschussgewährung bezirksbe...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 06.04.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
TOP 8.6 wurde nach TOP 7.4 (und
somit vor TOP 8.1) beraten.
H. Voss verweist auf die allen vorliegenden Unterlagen. Beim Zuschussantragsformular sei unter dem
Begriff „Zuwendungen Dritter“ Zuwendungen öffentlicher Stellen
(nicht privater) zu verstehen. Wenn ein formloser Antrag vorliegt, der bereits
alle Angaben des formellen Antragsformulars enthalte, müsse nicht zwingend
zusätzlich noch dieser ausgefüllt werden. Wichtig sei auch die
Befristungsregelung im Beschlussvorschlag, die sicherstellen soll, dass nicht
abgerufene BV-Mittel am Jahresende nicht verfallen, sondern anderweitig
eingesetzt werden. Die Regelungen sollten nicht rückwirkend gelten sondern ab
jetzt.
H. Schmidt und Fr. Krämer bemängeln das bisherige Verfahren. An dieser
Diskussion beteiligen sich H. Krippner, H. Schmidt, H. Leisten und H.
Buschkühl.
H. Gausmann weist darauf hin, dass die noch ausstehenden
Bewilligungsbescheide zu den Beschlüssen der letzten Sitzung ebenfalls mit der
Befristung (30.9.11) versehen werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, dass für künftige
Zuschussanträge auf Bewilligung bezirksbezogener Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW
der als Anlage zur Niederschrift beigefügte Vordruck zu verwenden ist, der
ebenfalls beigefügte Kriterienkatalog gilt und die Beschlüsse eine
entsprechende Befristung beinhalten sollen.
