06.04.2011 - 8.6 Regularien für die Zuschussgewährung bezirksbe...

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Wortprotokoll

TOP 8.6 wurde nach TOP 7.4  (und somit vor TOP 8.1) beraten.

 

H. Voss verweist auf die allen vorliegenden Unterlagen.  Beim Zuschussantragsformular sei unter dem Begriff „Zuwendungen Dritter“ Zuwendungen öffentlicher Stellen (nicht privater) zu verstehen. Wenn ein formloser Antrag vorliegt, der bereits alle Angaben des formellen Antragsformulars enthalte, müsse nicht zwingend zusätzlich noch dieser ausgefüllt werden. Wichtig sei auch die Befristungsregelung im Beschlussvorschlag, die sicherstellen soll, dass nicht abgerufene BV-Mittel am Jahresende nicht verfallen, sondern anderweitig eingesetzt werden. Die Regelungen sollten nicht rückwirkend gelten sondern ab jetzt.

H. Schmidt und Fr. Krämer bemängeln das bisherige Verfahren. An dieser Diskussion beteiligen sich H. Krippner, H. Schmidt, H. Leisten und H. Buschkühl.  

H. Gausmann weist darauf hin, dass die noch ausstehenden Bewilligungsbescheide zu den Beschlüssen der letzten Sitzung ebenfalls mit der Befristung (30.9.11) versehen werden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, dass für künftige Zuschussanträge auf Bewilligung bezirksbezogener Mittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW der als Anlage zur Niederschrift beigefügte Vordruck zu verwenden ist, der ebenfalls beigefügte Kriterienkatalog gilt und die Beschlüsse eine entsprechende Befristung beinhalten sollen. 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

      

Enthaltungen: