06.04.2011 - 6.1 Anfrage der CDU FraktionHier: Höchstspannungsle...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

TOP 6.1 wurde nach TOP 3 beraten

 

H. Strüwer spricht die Möglichkeit von Erdverkabelungen an.

H. Leisten verweist auf die schriftlich vorgelegten Fragestellungen und stellt fest, dass Erdverkabelungen durchaus nichts Ungewöhnliches seien. Angeblich seien diese siebenmal so teuer wie reguläre Leitungen. Wie er jetzt gehört habe, seien sie allerdings nur 2,5 mal so teuer. Weiterhin führt H. Leisten Grundsätzliches zu Leitungskapazitäten aus.

H. Buschkühl stellt sich die Frage, ob die Abstrahlung von Erdkabeln in der Tat geringer sei, als die bei der Verwendung von Masten. Ihn interessiere, ob es die Möglichkeit gebe, in bebauten Bereichen Erdkabel zu verlegen und in den nicht bebauten Gebieten dann wieder mit Masten und überirdischen Kabeln zu arbeiten. H. Gronau antwortet, dass Erdkabel eine breite Trasse benötigten, da zwölf dicke Kabel nebeneinander lägen. Der Platzbedarf betrage 2 x 5,5 m in zwei Gräben, so dass insgesamt ein ca. 23 m breiter Kabelstreifen erforderlich werde. Die Erdverkabelung setze deshalb i. d. R. einen Außenbereich voraus, in Wohngebieten sei dies nicht machbar.

H. Sondermeyer interessiert, wie lange die Standdauer der Leitung ist und ob es Planungen für die Zukunft gebe. H. Gronau antwortet, dass die Lebensdauer i. d. R. 80 Jahre betrage und nicht vorhersehbar sei, was in ca. 30 Jahren geschehe / notwendig sei. Freileitungen hätten sich in der Vergangenheit bewährt.

H. Ullrich fragt, ob Amprion auch im Bereich Erdkabel über eine entsprechende Kompetenz verfüge und Erfahrungen damit habe. H. Gronau bestätigt beides.

Fr. Konder möchte wissen, ob die Genehmigungsbehörde anordnen kann, dass eine Erdverkabelung vorgenommen wird, wenn eine bestimmte Entfernung zur Wohnbebauung unterschritten wird. H. Gronau antwortet, dass Voraussetzung hierfür das Vorhandensein einer Kabelpilotstrecke sei.

H. Frank Schmidt plädiert für einen Ortstermin hier in Hohenlimburg unter Teilnahme von Vertretern der Bezirksvertretung. H. Bleja nimmt diese Anregung auf, mit dem Hinweis, dass die Stadt Hagen „nur“ Verfahrensbeteiligte sei. Die Bezirksregierung habe die Stadt Hagen mit Fristsetzung geben, bis zum 01.06.2011 Stellung zu nehmen.

Dieser Termin sei bindend. Man befinde sich am Beginn des Verfahrens. Derzeitiger Vorschlag sei, die bisherige Trasse beizubehalten.

H. Eschenbach stellt auf Grund der einzuhaltenden Termine fest, dass die Angelegenheit dringlich sei.

H. Voss weist darauf hin, dass letztlich ggf. Gerichte in der Sache zu entscheiden hätten. H. Bleja ergänzt, dass vor einer Gerichtsentscheidung die Möglichkeit besteht, Einwände (sowohl von Seiten der Verwaltung als auch der Bürger) an die Bezirksregierung einzubringen. Wichtig sei, jetzt schnell eine Verwaltungsvorlage zu entwickeln.H

 

H. Voss bedankt sich bei den Vertretern der Fa. Amprion für den Vortrag, die Auskünfte und die Beantwortung der Fragen.

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Anlagen zur Vorlage