07.12.2011 - 7.7 8. Änderungsverfahren Landschaftsplan Hagenhier...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Tommack erläutert die Problematik zwischen Bewirtschaftungsverboten landwirtschaftlicher Grünlandflächen und einer Lockerung der Verbote zur intensiveren konventionellen Nutzung, was die Naturschutzgebiete beeinträchtigen würde. Die Verwaltung suche derzeit nach einer Lösung, sowohl den Interessen der Landwirtschaft als auch den Belangen des Naturschutzes gerecht zu werden.

 

Herr Daniels möchte wissen, ob ein intensiver Düngereinsatz zu Problemen bei der Grundwasserversorgung führen könne, da immer tiefere Schichten erschlossen werden müssten. Trotz ausreichender Wassermenge würde eine Wasserknappheit entstehen, da es immer schwieriger werde, sauberes Trinkwasser zu gewinnen.

 

Frau Tommack entgegnet, dass der Gewässerschutz bei dieser Änderung des Landschaftsplanes eine untergeordnete Rolle spiele. Vorrangig gehe es hier um den Schutz von Pflanzen und Tieren.

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des 8. Landschaftsplanänderungsverfahrens nach § 29 Landschaftsgesetz (LG) in Verbindung mit § 27 LG zur Anpassung der Verbote für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Grünlandflächen in Naturschutzgebieten und geschützten Landschaftsbestandteilen an die Förderbedingungen der EU nach den Rahmenrichtlinien Vertragsnaturschutz.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

  0

Enthaltungen:

  0