06.07.2011 - 7.9 Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7/09 (612)–...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Kohaupt fasst den bisherigen Verlauf des Verfahrens zum Bebauungsgebiet zusammen.  Er führt aus, dass das Verfahren zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans die Nachverdichtung der Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz-Reuter-Straße ermöglichen solle.

 

Herr Panzer weist darauf hin, dass er diesem Vorhaben nicht zustimmen könne. Aus seiner Sicht würden vermehrt Flächen zu Baugebieten ausgewiesen, die zu solchen Zwecken nicht geeignet seien. Die städtebaulichen Kriterien würden seiner Meinung nach nicht ausreichend berücksichtigt.   

 

 

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Beschluss:

 

Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

zu a)

Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die im Rahmen der öffentlichen Auslegung und im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück bzw. berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße– (Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB) nach § 10 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung i. V. m. § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der zuletzt gültigen Fassung als Satzung.


 

Dem Bebauungsplan ist die "Begründung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 7/09 (612) –Wohnbebauung zwischen Lönsweg und Fritz–Reuter–Straße– (Verfahren gemäß § 12 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13a BauGB) vom 26.05.2011" beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt zwischen der bestehenden Wohnbebauung westlich des Lönsweges und der bestehenden Wohnbebauung östlich der Fritz–Reuter–Straße.

 

Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 196 (tlw.), 545, 877 (tlw.) und 878 (tlw.), Flur 16, Gemarkung Boele sowie die Flurstücke 587 und 589 (hervorgegangen aus einer Flurstücksteilung / Flurstückszusammenlegung während des laufenden Verfahrens) Flur 15, Gemarkung Boele.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt.

 

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Veröffentlichung des Satzungsbeschlusses im Juli / August 2011

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

   8

Dagegen:

   2

Enthaltungen:

   0

 

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Anlagen zur Vorlage