06.07.2011 - 7.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.7
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 06.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Panzer nimmt anhand
des § 1 Absatz 5 des Baugesetzbuches kritisch Stellung zur geplanten Erweiterung
für eine weitere Bebauung im Baugebiet „Erlhagen“. Er macht auf den
zu geringen Abstand zum Wald aufmerksam und betont, dass er dem Beschlussvorschlag
nicht zustimmen könne.
Herr Schädel führt aus,
dass er die Bedenken von Herrn Panzer teilweise nachvollziehen könne, gibt
jedoch zu bedenken, dass es wichtig sei, neue Baugebiete auszuweisen.
Beschluss:
Die BV-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen folgenden Beschluss zu
fassen:
Zu a) Der Rat der Stadt weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange, die im Rahmen der Bürgeranhörungen, der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und im Rahmen der Öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zurück bzw. entspricht ihnen ganz oder teilweise im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen in der Vorlage gemäß § 1 Abs. 7 Baugesetzbuch (BauGB).
Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Zu b) Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 2/07 (589) – Wohnen am „Erlhagen“ - mit den in der Vorlage beschriebenen geringfügigen Änderungen gemäß § 10 Abs.1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12.April 2011 (BGBl. S 619) in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der z.Zt. gültigen Fassung als Satzung.
Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 24.05.2011 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/07 (589) Wohnen am
„Erlhagen“ liegt in Hagen-Fley südlich der Straße Erhagen und
erstreckt sich von der Kreuzung mit der Weidekampstraße bis zum Haus Erlhagen
Nr. 20.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Plan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im II.
Quartal 2011 wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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