04.05.2011 - 6.2 Bürgerantrag gem. § 24 GO NWhier: Rückführung d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 04.05.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Nord
- Bearbeitung:
- Marina Groening
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Hennemann führt aus,
dass es grundsätzlich zu begrüßen sei, die Umlagen für die Straßenreinigung auf
alle Anlieger umzulegen. Nach einem Ortstermin an der Straße
„Stennesufer“ sei man jedoch zu der Meinung gekommen, dass die Anwohnergemeinschaft seit ca. 25
Jahren den Pflichten, die Straße ordnungsgemäß zu reinigen, nachgekommen sei.
In den 80er-Jahren seien seitens der Verwaltung und der Anlieger Vereinbarungen
getroffen worden, dass die
Straßenreinigung durch die Anwohner erfolgen könne. Er sei der Auffassung, dass
solche Vereinbarungen wegen der Glaubwürdigkeit eingehalten werden müssten. Dem Antrag der Bürger sollte daher stattgegeben
werden.
Herr Gerbersmann weist darauf hin, dass allein wegen der
„Gebührengerechtigkeit“ und der Umlagenstabilität möglichst alle
Bürger in das Umlagesystem von Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
einzubeziehen seien. Es sei nicht erwünscht die Anwohner kleinerer Straßen von
der Gebühr zu befreien, da auch sie die vielbefahrenen großen Straßen benutzen
würden. Eine Trennung von Straßenreinigung und Winterdienst sei aus seiner
Sicht aus wirtschaftlichen Gründen nicht angebracht. Er appelliere
an die Mitglieder der
Bezirksvertretung, sich dem Beschluss der Verwaltung anzuschließen
Herr Panzer merkt an, dass
es aus heutiger Sicht sinnvoll sei die Leistungen der Stadt zurückzufahren, um den
Steuerzahler zu entlasten und Einsparungen zu erzielen. Des weiteren sollte das
Engagement der Bürger genutzt werden. Er macht deutlich, dass es sich bei der
Straße „Stennesufer“ um eine sehr schmale Straße handle, die von
der großen Reinigungsmaschine nicht gut befahren werden könne und somit auch
nicht richtig gereinigt werde. Er spricht sich für eine Reinigung der Straße “Stennesufer“
in Anliegerverantwortung aus.
Herr Heiermann kann sich
den Äußerungen von Herrn Panzer anschließen und fügt hinzu, dass in den
Wintermonaten auch Straßen in städtischer Reinigungsverantwortung nicht geräumt
worden seien. Aus diesem Grund ist er
der Meinung, dass diesem Antrag stattzugeben sei.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Hennemann,
Gerbersmann, Mosch, Kohaupt und Frau Zens.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Nord empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, den
am 04.11.201 beschlossenen VII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung
und die Erhebung der Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen
(Drucksachennummer 0651/2010) zu ändern und die Reinigung der Straße
„Stennesufer“ auf Wunsch der angrenzenden Eigentümer von der
Reinigung durch die Stadt Hagen wieder in die Anliegerreinigung zu überführen.
Der Straßenreinigungsplan ist entsprechend anzupassen.
