02.02.2011 - 5.3 Vorschlag der SPD-Fraktion Hengsteyseehier: Pro...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Nord
- Datum:
- Mi., 02.02.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage BBM
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Nord
- Bearbeitung:
- Marina Groening
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Einleitend erläutert Herr Kohaupt die Funktionalität eines
Cargobeamers. Weiterhin geht er auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage ein. Er
merkt an, dass er sich einen Einsatz an Sonn- und Feiertagen nicht vorstellen
könne, da die geplante Anlage am Freizeit- und Erholungsgebiet liege.
Herr Schumacher ergänzt,
dass es sich bei der geplanten Verladestation nicht um Verladung von Containern
handle, sondern um den Transport von LKW – Aufliefern, die seitlich und
geräuscharm auf die Schienen und wieder zurück geschoben werden könnten. Er merkt an, dass ein Verladenetz errichtet
werden müsste, um so ein System wirtschaftlich betreiben zu können. Um die
Planungen zum Betrieb und der Erschließung einer Verladestation zu ermöglichen und
eventuelle konfliktbezogenen Belange auszuschließen, müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die
Verträglichkeit zwischen den angedachten
Projekten, wie eines Autohofes, der Cargobeameranlage und einer eventuellen
Neuausweisung des Gewerbegebietes am Böhfeld müsse geprüft werden.
Herr Fritzsche bittet die
Verwaltung zu prüfen, ob es einen anderen attraktiveren Standort für eine
Cargobeameranlage gibt. Weiterhin bittet er sachgerecht zu prüfen, ob eine
einzelne Maßnahme, also nicht in Verbindung mit den anderen Maßnahmen, zu
realisieren sei.
Herr Hennemann geht auf den
Bericht von Herrn Schumacher ein. Er möchte wissen, ob es bereits andere Standorte für eine
Cargobeameranlage gibt.
Herrn Schumacher erklärt,
ihm sei kein weiterer Standort außer der Pilotanlage in Leipzig bekannt.
Herr Hennemann regt an, zu
beobachten, wie die Planungen des Cargobeamernetzes sich entwickeln,um besser
und schneller zu einer Entscheidungsfindung kommen zu können.
Herr Mosch möchte geklärt
wissen, ob es sich bei dem Projekt „Cargobeamer“ um eine
Ingenieurentwicklungsfirma oder um einen Betreiber handle. Weiterhin möchte er
wissen, wer sich für diesen Standort zur Errichtung der Cargobeameranlage ausgesprochen
habe.
Herr Schumacher entgegnet,
dass nicht die Stadt Hagen der Initiator sei, man sei auf die Stadt und auf
andere beteiligte in der Region zugekommen. Ein Mitarbeiter der Bahn AG, hier des
Bundeseisenbahnvermögens, koordiniere das Projekt. Ein Betreiber sei noch nicht
bekannt.
Weiterhin geht Herr Schumacher auf die Verkehrsprognose bei einer
eventuellen Einrichtung eines Autohofes ein. Er merkt an, dass das Böhfeld evtl. als Industriezone genutzt
werden könnte. Zu prüfen sei, ob die drei o. g. Varianten, insbesondere wegen des
zu erwartenden Verkehrs, gegenseitig verträglich seien.
Herr Daniels bezweifelt,
dass solch ein System wie ein Cargobeamer in Deutschland
wirtschaftlich interessant werden
könnte. Er macht deutlich, dass durch die Errichtung einer Cargobeameranlage
das Naherholungsgebiet am Hengsteysee, insbesondere auch die Zuwegung über den
jetzigen Parkplatz, sehr darunter leiden würde.
Er möchte wissen, wer ein Interesse daran habe, dass ein Ingenieurbüro
die Funktionalität und die Machbarkeit
der Errichtung eines Cargobeamers und eines Autohofes überprüfe.
Herr Schumacher entgegnet,
dass ein Ingenieurbüro mit der Prüfung für den Autohof und des Cargobeamers beauftragt worden sei. Ein weiteres
Ingenieurbüro sei schon seit ca. 3 Jahren von der Stadt Hagen beauftragt
worden, die Planungen von Signalanlagen, wie auch an der Dortmunder Straße in
Verbindung mit der Wandhofener Straße, zu planen. Dieser bestehende Auftrag sei
erweitert worden, mit der Bitte, die maximale Leistungsfähigkeit zu ermitteln.
Herr Löher merkt an, dass seiner
Meinung nach der Betreiber des Lauf- und Beachclubs zu lange auf einen Bescheid
warten musste und somit sich das Projekt nicht realisieren ließ. Aus diesem
Grund möchte er den Zeitpunkt wissen, wann der Investor darüber informiert
werde, ob er das Areal erschließen könne.
Herr Kohaupt führt aus,
dass es sich bei dem angesprochenen Projekt um andere Gründe, die im
Zusammenhang mit der WM 2006 gehandelt habe, weshalb dieses nicht zustande
gekommen sei.
Herr Schumacher fügt
hinzu, dass der Investor des Beachclubs die vorgegebenen Maßnahmen nicht in der
angesetzten Zeit, realisieren konnte.
An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Löher,
Schumacher, Daniels, Hennemann, Schumacher und Kohaupt.
Herr Gerbersmann betont,
dass alle, die sich eine gemeinsame Nutzung von Freizeit und einer
Cargobeameranlage vorstellen könnten, einer Einleitung des Bebauungsplanverfahrens
zustimmen sollten.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
15 kB
|
