02.02.2011 - 5.3 Vorschlag der SPD-Fraktion Hengsteyseehier: Pro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Einleitend erläutert Herr Kohaupt die Funktionalität eines Cargobeamers. Weiterhin geht er auf den Inhalt der Verwaltungsvorlage ein. Er merkt an, dass er sich einen Einsatz an Sonn- und Feiertagen nicht vorstellen könne, da die geplante Anlage am Freizeit- und Erholungsgebiet liege.

 

Herr Schumacher ergänzt, dass es sich bei der geplanten Verladestation nicht um Verladung von Containern handle, sondern um den Transport von LKW – Aufliefern, die seitlich und geräuscharm auf die Schienen und wieder zurück geschoben werden könnten.  Er merkt an, dass ein Verladenetz errichtet werden müsste, um so ein System wirtschaftlich betreiben zu können. Um die Planungen zum Betrieb und der Erschließung einer Verladestation zu ermöglichen und eventuelle konfliktbezogenen Belange auszuschließen,  müsse ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Die Verträglichkeit  zwischen den angedachten Projekten, wie eines Autohofes, der Cargobeameranlage und einer eventuellen Neuausweisung des Gewerbegebietes am Böhfeld müsse geprüft werden.

 

Herr Fritzsche bittet die Verwaltung zu prüfen, ob es einen anderen attraktiveren Standort für eine Cargobeameranlage gibt. Weiterhin bittet er sachgerecht zu prüfen, ob eine einzelne Maßnahme, also nicht in Verbindung mit den anderen Maßnahmen, zu realisieren sei.  

 

Herr Hennemann geht auf den Bericht von Herrn Schumacher ein. Er möchte wissen, ob es  bereits andere Standorte für eine Cargobeameranlage gibt.

 

Herrn Schumacher erklärt, ihm sei kein weiterer Standort außer der Pilotanlage in Leipzig bekannt. 

 

Herr Hennemann regt an, zu beobachten, wie die Planungen des Cargobeamernetzes sich entwickeln,um besser und schneller zu einer Entscheidungsfindung kommen zu können. 

 

Herr Mosch möchte geklärt wissen, ob es sich bei dem Projekt „Cargobeamer“ um eine Ingenieurentwicklungsfirma oder um einen Betreiber handle. Weiterhin möchte er wissen, wer sich für diesen Standort zur Errichtung der Cargobeameranlage ausgesprochen habe.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass nicht die Stadt Hagen der Initiator sei, man sei auf die Stadt und auf andere beteiligte in der Region zugekommen. Ein Mitarbeiter der Bahn AG, hier des Bundeseisenbahnvermögens, koordiniere das Projekt. Ein Betreiber sei noch nicht bekannt.

Weiterhin geht Herr Schumacher auf die Verkehrsprognose bei einer eventuellen Einrichtung eines Autohofes ein. Er merkt an, dass das  Böhfeld evtl. als Industriezone genutzt werden könnte. Zu prüfen sei, ob die drei o. g. Varianten, insbesondere wegen des zu erwartenden Verkehrs, gegenseitig verträglich seien.

 

Herr Daniels bezweifelt, dass solch ein System wie ein Cargobeamer in Deutschland

wirtschaftlich interessant  werden könnte. Er macht deutlich, dass durch die Errichtung einer Cargobeameranlage das Naherholungsgebiet am Hengsteysee, insbesondere auch die Zuwegung über den jetzigen Parkplatz, sehr darunter leiden würde.

Er möchte wissen, wer ein Interesse daran habe, dass ein Ingenieurbüro die Funktionalität  und die Machbarkeit der Errichtung eines Cargobeamers und eines Autohofes überprüfe.

 

Herr Schumacher entgegnet, dass ein Ingenieurbüro mit der Prüfung für den Autohof und des Cargobeamers  beauftragt worden sei. Ein weiteres Ingenieurbüro sei schon seit ca. 3 Jahren von der Stadt Hagen beauftragt worden, die Planungen von Signalanlagen, wie auch an der Dortmunder Straße in Verbindung mit der Wandhofener Straße, zu planen. Dieser bestehende Auftrag sei erweitert worden, mit der Bitte, die maximale Leistungsfähigkeit zu ermitteln.

 

Herr Löher merkt an, dass seiner Meinung nach der Betreiber des Lauf- und Beachclubs zu lange auf einen Bescheid warten musste und somit sich das Projekt nicht realisieren ließ. Aus diesem Grund möchte er den Zeitpunkt wissen, wann der Investor darüber informiert werde, ob er das Areal erschließen könne.

 

Herr Kohaupt führt aus, dass es sich bei dem angesprochenen Projekt um andere Gründe, die im Zusammenhang mit der WM 2006 gehandelt habe, weshalb dieses nicht zustande gekommen sei.

 

Herr Schumacher fügt hinzu, dass der Investor des Beachclubs die vorgegebenen Maßnahmen nicht in der angesetzten Zeit, realisieren konnte.

 

An der weiteren Diskussion beteiligen sich die Herren Löher, Schumacher, Daniels, Hennemann, Schumacher und Kohaupt.

 

Herr Gerbersmann betont, dass alle, die sich eine gemeinsame Nutzung von Freizeit und einer Cargobeameranlage vorstellen könnten, einer Einleitung des Bebauungsplanverfahrens zustimmen sollten.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Der TOP wurde unter TOP 7.5 mitberaten

 

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Anlagen zur Vorlage

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