07.04.2011 - 8 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung

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Wortprotokoll

  1. Frau Bremser stellt bezüglich der Nutzungsänderung eines Ladenlokals für eine Annahmestelle für Sportwetten auf dem Grundstück Berliner Str. 131/ Stellplatznachweis folgende Anfrage:

 

In der Sitzung der Bezirksvertretung Haspe am 10.03.2011 wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die Genehmigung der Nutzungsänderung erteilt wurde, weil Stellplätze nachgewiesen wurden. Es stellt sich nunmehr heraus, dass diese Stellplätze nicht zugänglich sind, sondern durch ein Tor gesichert sind.

 

Wie stellt sich hier die Rechtslage hinsichtlich der erteilten Genehmigung dar? In der Vergangenheit wurde hier die Genehmigung bereits verweigert, weil Stellplätze nicht zugänglich waren.

 

 

  1. Frau Bremser erläutert betreffend der Nutzung von Geschäftslokalen in der Spielbrinkstraße , dass in einem leerstehenden Ladenlokal in der Spielbrinkstraße der Hinweis angebracht sei, dass dort in Kürze ein Autohaus der Firma APS Enterprise in Kooperation mit der Ortis Leasing GmbH entstehe.

 

In der Spielbrinkstraße herrsche jetzt schon hoher Parkdruck. Ferner ist sie mit einer Buslinie befahren und dient als Zuwegung für Scnule und Kindergärten. Ein Autohaus welcher Art auch imnmer würde die Verkehrssituation dort erheblich negativ verändern.

 

Frau Bremser fragt, ob eine solche Nutzung an diese Stelle überhaupt möglich sei? bzw. welche Auflagen dort zu erfüllen wären?

 

Herr Thieser sagt schriftliche Beantwortung zu.

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