07.04.2011 - 8 Anfragen gem. § 18 der Geschäftsordnung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung der Bezirksvertretung Haspe
- Gremium:
- Bezirksvertretung Haspe
- Datum:
- Do., 07.04.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
- Frau
Bremser stellt bezüglich der Nutzungsänderung eines Ladenlokals für eine
Annahmestelle für Sportwetten auf dem Grundstück Berliner Str. 131/
Stellplatznachweis folgende Anfrage:
In der Sitzung der Bezirksvertretung
Haspe am 10.03.2011 wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass die
Genehmigung der Nutzungsänderung erteilt wurde, weil Stellplätze nachgewiesen
wurden. Es stellt sich nunmehr heraus, dass diese Stellplätze nicht zugänglich
sind, sondern durch ein Tor gesichert sind.
Wie stellt sich hier die Rechtslage
hinsichtlich der erteilten Genehmigung dar? In der Vergangenheit wurde hier die
Genehmigung bereits verweigert, weil Stellplätze nicht zugänglich waren.
- Frau
Bremser erläutert betreffend der Nutzung von Geschäftslokalen in der
Spielbrinkstraße , dass in einem leerstehenden Ladenlokal in der
Spielbrinkstraße der Hinweis angebracht sei, dass dort in Kürze ein
Autohaus der Firma APS Enterprise in Kooperation mit der Ortis Leasing
GmbH entstehe.
In der Spielbrinkstraße herrsche
jetzt schon hoher Parkdruck. Ferner ist sie mit einer Buslinie befahren und
dient als Zuwegung für Scnule und Kindergärten. Ein Autohaus welcher Art auch
imnmer würde die Verkehrssituation dort erheblich negativ verändern.
Frau Bremser fragt, ob eine solche
Nutzung an diese Stelle überhaupt möglich sei? bzw. welche Auflagen dort zu
erfüllen wären?
Herr Thieser sagt schriftliche Beantwortung zu.
