10.03.2011 - 7.4 Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Autowasch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Weber fragt nach, wie sich die jetzt beantragte Autowaschanlage von der vor einem Jahr abgelehnten Autowaschanlage unterscheidet?

 

Herr Grothe antwortet, dass damals ein zweiteiliger Antrag vorgelegen hätte. Die Waschanlage allein wäre auch damals genehmigt worden.

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Beschluss:

Die Bauvoranfrage: Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Autowaschstraße auf dem Grundstück Rehstraße 6 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 14

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage