21.09.2011 - 4.3 der CDU-Fraktion: Verkehrssicherungspflicht Tre...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:08
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Neuhaus informiert dazu, dass dort in den letzten 1 ½ Jahren Unfälle mit Körperschäden passiert seien und dies unter anderem zum Anlass genommen wurde, über eine bessere Sicherung der Treppenanlage nachzudenken. Bisher haben die Anwohner, ohne Verpflichtung und auf eigene Gefahr, diese Treppe in den Wintermonaten weitgehend freigehalten. Mittlerweile sei man dazu körperlich nicht mehr in der Lage. So vertritt Herr Neuhaus die Auffassung, dass sich die Stadt Hagen demzufolge verpflichtet fühlen müsse, ein entsprechendes Schild aufzustellen, dass der Weg in den Wintermonaten nicht gestreut werde, um Gefahren abzuwenden. Ferner müsse dafür Sorge getragen werden, dass diese Treppenanlage, die doch relativ steil sei, mit einem entsprechenden Handlauf versehen werde.
Herr Kirchhoff von der Bauverwaltung teilt dazu mit, dass es sich hier um ein rechtliches Problem handele. Diese Treppenanlage sei öffentlich gewidmet und liege in der Unterhaltung des Wirtschaftsbetriebes Hagen. Laut Straßenreinigungssatzung sei der Anlieger verpflichtet die Reinigung sowie den Winterdienst durchzuführen. Eine Entbindung dieser Pflicht ist aufgrund körperlicher Beschwerden nicht möglich. Hier müsse notfalls auf eigene Kosten ein Dritter beauftragt werden, der dieser Verpflichtung nachkommt. Aus diesem Grund sei das Aufstellen eines Warnschildes nicht machbar.
Die Anbringung eines Handlaufes bei dieser Treppenanlage sei sicherlich sinnvoll. Die Finanzierung jedoch könne aufgrund der desolaten Haushaltslage nicht durch die Stadt erfolgen. Wenn es aber Ideen gebe, die Finanzierung anderweitig sicherzustellen, sei die Verwaltung bereit, das Geländer anzubringen.
Herr Neuhaus bedankt sich für die Beantwortung. Damit können sich die Anlieger nun mit der Stadt auseinandersetzen. So müsse irgendwann einmal bestimmt worden sein, dass nach der Straßenreinigungssatzung sowohl die Reinigung als auch der Winterdienst auf die Anlieger zu übertragen sei. Ob dies, bei einer solchen Treppenanlage, rechtlich richtig sei, bleibt nun zu klären.
Herr Grzeschista macht auf die Vorlage 0773/2011 – I. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen – aufmerksam, welche auf der hiesigen Tagesordnung unter Punkt I.6.6 zu beraten sei.
Danach sei zukünftig geplant, die Straßenreinigung und Winterwartung der Nordhellestraße durch die Stadt Hagen durchführen zu lassen. So möchte er wissen, ob diese Regelung auch die Treppenanlage einschließe.
Dies, so Herr Meilwes vom Fachbereich Finanzen und Controlling, sei nicht der Fall.
Herr Kirchhoff teilt abschließend dazu mit, dass er aufgrund der jetzigen Rechtslage keine Chance sehe, dies zu ändern. Denkbar sei eine Änderung der Regelung in der Straßenreinigungssatzung, die dann vom Rat zu beschließen sei.
Weiteren Erörterungsbedarf gibt es nicht.
Anlagen zur Vorlage
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