25.05.2011 - 6.2 Konsequenzen für die kommenden Winterdienste
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.2
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 25.05.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- VB4 Vorstandsbereich für Recht, Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste und Umwelt
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Auf Nachfrage teilt Herr Liedtke mit, dass es im gesamten Stadtgebiet
weit über 100 Streugutkisten gebe.
Herr Neuhaus möchte wissen, ob die Streufahrzeuge auch für andere
Arbeiten genutzt werden können, was zur Auslastung eines entsprechend teuren
Fahrzeuges nur sinnvoll erscheine.
Dies verneint Herr Liedtke. So handele es sich um reine Winterfahrzeuge
mit festen Aufbauten. Ferner gebe es beim Hagener Entsorgungsbetrieb für diese
Fahrzeuge keine anderen Aufgabengebiete. Darüber hinaus bestehe eine doppelt so
lange Abschreibungsfrist.
Zum Zeitungsartikel zur Anpassung der Winterdienstgebühren informiert
Herr Liedtke zudem, dass die Stadt bei der Sommerreinigung Rücklagen gebildet
habe. Dementsprechend werden diese Gebühren sinken. Für Bürger, die in die
Reinigungsklasse C eingestuft sind, wird der Beitrag, Sommer- und
Winterreinigung addiert, sogar günstiger.
Einzelne Fragen werden ausführlich beantwortet.
Weitere Wortmeldungen gibt es nicht.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen wie folgt zu beschließen:
Der Rat nimmt die Vorlage zur Kenntnis und fasst folgende Beschlüsse
- Die
HEB GmbH wird beauftragt, die vorhandene Lagerkapazität an Streumaterial
(Salz) für die kommenden Winter um weitere 2.000 t auf dann insgesamt
4.400 t zu erweitern.
- Die
HEB GmbH wird beauftragt, die Anschaffung von 2 kleineren Streufahrzeugen
vorzunehmen.
- Die
HEB GmbH wird beauftragt, die Anschaffung von 2 kleineren Müllfahrzeugen
vorzunehmen.
- Die für die Realisierung erforderlichen Aufwendungen wird der Rat bei der Beratung und Beschlussfassung der Gebühren für die Straßenreinigung bzw. für die Abfallbeseitigung für das Jahr 2012 berücksichtigen.
