06.04.2011 - 5.2 der SPD-Fraktion: Metzerstraße

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Wortprotokoll

Herr Haneke teilt dazu mit, dass Anlieger der Straßenreinigungssatzung nach, einmal wöchentlich dazu verpflichtet sind, den Gehweg vor ihrem Haus zu reinigen.

Das angesprochene Grundstück habe keinen direkten Anlieger. Primär seien seine Mitarbeiter angewiesen, Löcher zu schließen, bevor Unkraut entfernt werde. In den nächsten zwei Wochen, so Herr Haneke, werde man sich der Metzer Straße widmen und das Unkraut entfernen.

 

Auf Nachfrage, wer dort für die Beseitigung zuständig sei, sagt Herr Haneke eine schriftliche Klärung der Angelegenheit zu.

 

Ferner bittet Herr Dahme um eine allgemeine Auskunft der Rechtssituation bezüglich privater, aber nicht bewohnter Grundstücke.

 

Auch diese Antwort sagt Herr Haneke schriftlich zu.   

 

Erörterungsbedarf ergibt sich nicht.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1655&TOLFDNR=128436&selfaction=print