06.04.2011 - 7.3 Widmung der Hasselstraße ab der Eisenbahnunterf...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Frau Vogeler teilt dazu mit, dass die Widmung im Zusammenhang mit dem Neubau des Tierheimes erforderlich sei.

 

Der genaue Widmungsbereich ist anhand eines aufgehängten Planes erkennbar.

 

Es besteht kein Diskussionsbedarf.  

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13. 3. 2007 (GV. NRW. S. 133), die Widmung

  • der Hasselstraße ab der Eisenbahnunterführung

     (die Verkehrsfläche umfasst jeweils Teile der Flurstücke 233 und 255 in der Gemarkung Hagen Flur 8)

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3  StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 2 StrWG NRW   zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot)  markiert.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 10

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage