10.03.2011 - 3.5 der CDU-Fraktion: Dichtigkeitsprüfung der Kanal...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Do., 10.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorschlag zur Tagesordnung
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Bearbeitung:
- Iris Schünadel
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Beyer bittet um Mitteilung des derzeitigen Standes. So gebe es
verschiedene Aussagen bezüglich des Zeitraumes und ob die Überprüfung gebietsweise
durchgeführt werde oder nicht. So wünsche man sich konkrete Angaben zu den
Planungen.
Herr Bihs von der Stadtentwässerung Hagen informiert zunächst ausführlich
über die Rahmenbedingungen der Dichtheitsprüfung.
So seien Kanäle, sowohl für die öffentliche als auch für die private
Kanalisation, dicht zu erstellen und zu betreiben. Die Dichtheit sei, in einem
mehrstufigen Verfahren, nachzuweisen. Zunächst reiche eine optische Inspektion
der auf Privatgrundstücken erdverlegten Abwasserrohre. Auf 5 bis 10% der
Abwasserrohre treffe eine augenscheinliche Dichtheit zu. Alle Anderen
Privatleitungen müssen saniert werden.
Für eine solche Untersuchung gebe es zertifizierte Prüfer, die einen
entsprechenden Sach- und Fachkundenachweis vorlegen können. Sie werden in einer
landesweiten Liste im Internet geführt.
Derzeit gilt für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl, dass eine Dichtheitsprüfung
bis zum 31.12.2015 durchzuführen ist. In anderen Bezirken mit
Wasserschutzgebieten und ausgedehnten Bebauungen im Bereich dieser
Wasserschutzzonen, werde man in diesem Jahr, mittels einer Satzung, eine
kürzere Frist festsetzen.
Für eine Verlängerung der Frist plädiere Herr Bihs nicht. So gebe es
verschiedene Rahmenbedingungen, die mit einer solchen Fristverlängerung
verbunden seien.
Zu einzelnen Fragen möge man an die Stadtentwässerung Hagen verweisen,
die kompetente Auskünfte und Informationen geben können. Ferner könne man sich
über das Internet informieren.
So habe man sich für die Zukunft vorgenommen, noch intensivere
Beratungen, als bisher schon geschehen, durchzuführen. Dennoch soll es, dem
Gesetz nach, bei den Beratungen bleiben. Eine Kontrolle ist nicht geplant. So
gehe Herr Bihs davon aus, dass die meisten bis zum Ende der Frist eine solche
Bescheinigung im Hause haben werden.
Ohne diese Bescheinigung sollte niemand ein Haus kaufen. Im Moment
bestehe noch die Möglichkeit, dass eine bestehende Gebäudeversicherung,
Rohrbruchversicherung eingeschlossen, mit in Anspruch genommen werden kann.
Auch hier könne man bei der Stadtentwässerung Hagen entsprechenden
Informationen bezüglich der Refinanzierung bekommen.
Eine allgemeine Information, in Form einer Mitteilung, werde man nach dem
Festsetzen der angesprochenen Fristverkürzung auch in die Bezirksvertretung
Eilpe/Dahl geben.
Rückfragen dazu gibt es nicht.
Im Anschluss gibt Herr Bihs insgesamt drei verschiedene Druckschriften
mit Informationen zu diesem Thema herum.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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609,9 kB
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