10.03.2011 - 3.5 der CDU-Fraktion: Dichtigkeitsprüfung der Kanal...

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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Beyer bittet um Mitteilung des derzeitigen Standes. So gebe es verschiedene Aussagen bezüglich des Zeitraumes und ob die Überprüfung gebietsweise durchgeführt werde oder nicht. So wünsche man sich konkrete Angaben zu den Planungen.

 

Herr Bihs von der Stadtentwässerung Hagen informiert zunächst ausführlich über die Rahmenbedingungen der Dichtheitsprüfung.

So seien Kanäle, sowohl für die öffentliche als auch für die private Kanalisation, dicht zu erstellen und zu betreiben. Die Dichtheit sei, in einem mehrstufigen Verfahren, nachzuweisen. Zunächst reiche eine optische Inspektion der auf Privatgrundstücken erdverlegten Abwasserrohre. Auf 5 bis 10% der Abwasserrohre treffe eine augenscheinliche Dichtheit zu. Alle Anderen Privatleitungen müssen saniert werden.

Für eine solche Untersuchung gebe es zertifizierte Prüfer, die einen entsprechenden Sach- und Fachkundenachweis vorlegen können. Sie werden in einer landesweiten Liste im Internet geführt.

Derzeit gilt für den Stadtbezirk Eilpe/Dahl, dass eine Dichtheitsprüfung bis zum 31.12.2015 durchzuführen ist. In anderen Bezirken mit Wasserschutzgebieten und ausgedehnten Bebauungen im Bereich dieser Wasserschutzzonen, werde man in diesem Jahr, mittels einer Satzung, eine kürzere Frist festsetzen.

Für eine Verlängerung der Frist plädiere Herr Bihs nicht. So gebe es verschiedene Rahmenbedingungen, die mit einer solchen Fristverlängerung verbunden seien.

Zu einzelnen Fragen möge man an die Stadtentwässerung Hagen verweisen, die kompetente Auskünfte und Informationen geben können. Ferner könne man sich über das Internet informieren.

 

So habe man sich für die Zukunft vorgenommen, noch intensivere Beratungen, als bisher schon geschehen, durchzuführen. Dennoch soll es, dem Gesetz nach, bei den Beratungen bleiben. Eine Kontrolle ist nicht geplant. So gehe Herr Bihs davon aus, dass die meisten bis zum Ende der Frist eine solche Bescheinigung im Hause haben werden.

Ohne diese Bescheinigung sollte niemand ein Haus kaufen. Im Moment bestehe noch die Möglichkeit, dass eine bestehende Gebäudeversicherung, Rohrbruchversicherung eingeschlossen, mit in Anspruch genommen werden kann. Auch hier könne man bei der Stadtentwässerung Hagen entsprechenden Informationen bezüglich der Refinanzierung bekommen.

Eine allgemeine Information, in Form einer Mitteilung, werde man nach dem Festsetzen der angesprochenen Fristverkürzung auch in die Bezirksvertretung Eilpe/Dahl geben.

 

Rückfragen dazu gibt es nicht.

 

Im Anschluss gibt Herr Bihs insgesamt drei verschiedene Druckschriften mit Informationen zu diesem Thema herum.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Ohne Beschlussfassung

 

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Anlagen zur Vorlage