26.01.2011 - 7.4 Errichtung von sieben Wohneinheiten auf dem Gru...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thomys merkt an, dass eine Bauvoranfrage in dieser Größenordnung in die Bezirksvertretung gegeben werde, eher ungewöhnlich sei und nicht standarisiert werden müsse. So ist es der Verwaltung jedoch wichtig, über Bauvorhaben, die von jedem offenkundig sichtbar sind und Fragen aufwerfen könnten, zu informieren.

 

Zu den geäußerten Bedenken bezüglich der nahen Bebauung an die Bahnstrecke, verweist Herr Thomys darauf, dass es sich hier um ein Vorhaben nach § 34 handele. Danach dürfe der Eisenbahnlärm nur am Rande in die Bewertung einfließen. Zudem wisse jeder Interessent worauf er sich einlasse.

 

Dennoch, so Herr Neuhaus, sollten die Bewerber über den bestehenden Gewebelärm hinter der Volme informiert werden, um die Unternehmen zu schützen.

 

Dies werde Herr Thomys mit aufnehmen.

 

Herr Thomys fügt zum Abschluss an, dass es Bestrebungen zu Änderungen der entsprechenden Gesetze zum Thema „Kinderlärm“ gebe. So ist eine privilegierte Sicht dazu beabsichtigt und zu dulden.

 

Weiterer Erörterungsbedarf besteht nicht.

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Beschluss:

Die Bauvoranfrage: Errichtung von sieben Wohneinheiten auf dem Grundstück Ladestraße wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 11

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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