26.01.2011 - 7.4 Errichtung von sieben Wohneinheiten auf dem Gru...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.4
- Gremium:
- Bezirksvertretung Eilpe/Dahl
- Datum:
- Mi., 26.01.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Thomys merkt an, dass eine Bauvoranfrage in dieser Größenordnung in
die Bezirksvertretung gegeben werde, eher ungewöhnlich sei und nicht
standarisiert werden müsse. So ist es der Verwaltung jedoch wichtig, über
Bauvorhaben, die von jedem offenkundig sichtbar sind und Fragen aufwerfen
könnten, zu informieren.
Zu den geäußerten Bedenken bezüglich der nahen Bebauung an die Bahnstrecke,
verweist Herr Thomys darauf, dass es sich hier um ein Vorhaben nach § 34 handele.
Danach dürfe der Eisenbahnlärm nur am Rande in die Bewertung einfließen. Zudem
wisse jeder Interessent worauf er sich einlasse.
Dennoch, so Herr Neuhaus, sollten die Bewerber über den bestehenden
Gewebelärm hinter der Volme informiert werden, um die Unternehmen zu schützen.
Dies werde Herr Thomys mit aufnehmen.
Herr Thomys fügt zum Abschluss an, dass es Bestrebungen zu Änderungen der
entsprechenden Gesetze zum Thema „Kinderlärm“ gebe. So ist eine
privilegierte Sicht dazu beabsichtigt und zu dulden.
Weiterer Erörterungsbedarf besteht nicht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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693,2 kB
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297,7 kB
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