29.06.2011 - 5 Anfragen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Datum:
- Mi., 29.06.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Romberg fragt an, warum die Rückgabe von Tickets beim Theater aufgrund nicht
vorhandener Software nicht möglich sein soll. Des Weiteren bittet Herr
Romberg zu erläutern, warum für den Bürger online nicht die Möglichkeit
gegeben ist, zu zahlende Beträge per Abbuchung zu begleichen.
Herr Thurau führt aus, dass die fehlende Möglichkeit der Rückgabe von Tickets nicht
in der eingesetzten Software begründet liegt, sondern in den definierten AGB
des Theaters. Weiter erläutert Herr Thurau, dass das Abbuchungsverfahren
online derzeit nicht zur Verfügung steht, da die Verwaltung HABIT keinen
Auftrag zur Realisierung erteilt hat. Technisch wäre eine Umsetzung sofort
möglich.
Auf die Frage von Herrn Beyel, wer für die
Auftragserteilung zuständig ist, antwortet Herr Thurau, dass dies den
einzelnen Ämtern und Fachbereichen in Abstimmung mit dem Fachbereich Personal
und Organisation obliegt.
Herr Gerbersmann ergänzt, dass bei einer Realisierung immer das
Verhältnis zwischen Nutzung und Aufwand betrachtet werden muss. Herr Gerbersmann bezweifelt, dass sich
zum jetzigen Zeitpunkt eine Realisierung lohnen würde, zu mal die Möglichkeit
des Lastschrifteinzuges bei Dauerzahlern bereits gegeben ist.
Weiter bestätigt Herr Gerbersmann, dass
grundsätzlich bei Veranstaltern eine Ticketrückgabe durch die AGB
ausgeschlossen ist.
Herr Klippert bestätigt
die Aussagen von Herrn Gerbersmann hinsichtlich der Rückgabe von Tickets und
spricht sich gegen die Überlegung einer Ausnahmeregelung beim Theater aus.
