29.06.2011 - 2 Feststellung des Jahresabschlusses HABIT für da...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

Herr Thurau weist auf Verteilung des Jahresüberschusses in verschiedene Bereiche hin.

 

Die Herren Dr. Iwanowitsch und Spielmann der Wirstchaftsprüfungsgesellschaft Verhülsdonk berichten über die durchgeführte Prüfung des Jahresabschlusses 2010 und tragen das Ergebnis  per Folienvortrag vor. Hierbei gehen sie insbesondere auf die Entwicklung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ein.

 

Herr Thurau fügt ergänzend hinzu, dass der Zentralausschuss HABIT den Jahresabschluss 2010 am 28.06.2011 einstimmig genehmigt und die Gemeindeprüfungsanstalt mitgeteilt hat, den Bestätigungsvermerk uneingeschränkt zu übernehmen.

 

Herr Böhm äußert sich erfreut über den Jahresabschluss 2010 und richtet die Bitte an die Wirtschaftsprüfer, zukünftig bei der Darstellung der finanziellen Lage des HABIT  auf Begrifflichkeiten wie Gewinnabführungen und dergleichen zu verzichten, da der HABIT kein gewinnorientiertes Unternehmen ist. Bei der Verwendung solcher Begrifflichkeiten kann es sehr schnell zu Missverständnissen kommen.

 

Dr. Iwanowitsch schlägt vor, den Begriff der Ergebnisabführung zu verwenden.

 

 

Im Einvernehmen der Ausschussmitglieder wird die Beschlussfassung angepasst.

 

Herr Grzeschista weist abschließend auf die erneute Erhöhung der Rückstellungsquoten für Überstunden, Urlaub und Gleitzeitstunden und den damit verbundenen Handlungszwang hin.

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Beschluss:

Der Betriebsleitung wird gemäß § 5 Abs. 5 Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

Der Betriebsausschuss HABIT empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Jahresabschluss 2010 wird vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt in Herne festgestellt.

 

Der Jahresüberschuss in Höhe von 392.929,41 Euro wird wie folgt verwendet:

 

·        Ergebnisabführung an den städtischen Haushalt in Höhe von 127.680 €

·        Zuführung zur zweckgebundenen Rücklage „Standortwechsel HABIT“ in Höhe von 265.249,41 €.

 

Dem Betriebsausschuss HABIT wird gemäß § 4 Buchst. c) der Eigenbetriebsverordnung NRW Entlastung erteilt.

 

Nach Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt erfolgt eine Veröffentlichung in der für die Stadt Hagen vorgesehenen Form. Dies wird im Juli 2011 erfolgen. Mit Veröffentlichung ist der Ratsbeschluss umgesetzt.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

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Anlagen zur Vorlage