02.12.2004 - 7 Betriebsprüfung Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 02.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung
des Diskussionsergebnisses:
Herr Dr.
Ramrath bemängelt, dass dem Kinderheim Selbecke die Gemeinnützigkeit fehlt und
dadurch eine nicht unerhebliche Steuerlast auftrete. Er bitte um nähere
Erläuterung, damit die politischen Gremien zukünftig stärker darauf achten
können, dass solche Fehler nicht mehr passieren.
Unabhängig
davon halte er die Betriebsprüfung für sehr einseitig. Schließlich sei das
Kinderheim Selbecke materiell-rechtlich gemeinnützig. Sich nur auf das Fehlen
einer formalen Feststellung zu stützen halte er für sehr formalisiert.
Herr Dr.
Schmidt entgegnet, dass er zum Grundsätzlichen beabsichtige, im Rat zur
wirtschaftlichen Lage des BSH insgesamt Stellung zu beziehen.
Zu dem
angesprochenen Thema seien alle Beteiligten beim Übergang des ehemaligen
Kinderheims davon ausgegangen, dass Gemeinnützigkeit vorliege. Dies habe sich
durch Satzung manifestieren sollen. Diese Satzung sei jedoch nie gefunden
worden.
Obwohl viele
Gespräche der Kollegen mit dem Finanzamt stattgefunden haben, sehe er derzeit
keine Möglichkeit die materiell-rechtliche Gemeinnützigkeit anerkennen zu
lassen, um somit der Steuerlast auszuweichen.
Herr Riechel möchte
wissen, wie solche Mittel finanziert werden und ob es hierfür eine
Haushaltsstelle gebe. Außerdem frage er sich, wie zukünftig mit solchen Fällen
umgegangen werde, da man damit rechnen müsse, dass noch weitere Fälle bei
Prüfungen auffallen.
Herr Schierau antwortet,
dass die Kämmerei im Teil 4 auf Seite 2 der Vorlage dargestellt habe, dass
solche Zahlungen aus der Haushaltsstelle 0340 641 00000 vorgenommen werden
sollen. Es gebe noch einen weiteren Fall, bei dem in den Folgejahren mit 70.000
Euro gerechnet werde. Die Gelder habe man beim Entwurf des Haushaltsplanes 2005
als normale Haushaltsstellen in den Plan eingestellt.
Herr Thielmann fragt, ob es
in der Fachverwaltung einen Mitarbeiter gebe, der sich mit dem Steuerrecht
auskenne, weil er befürchte, dass die Finanzämter zukünftig die Stadt Hagen
weiter im Visier haben werden.
Herr Hauck stellt klar,
dass die Verwaltung bemüht ist, steuerliche Risiken im Vorfeld abzuklären. Dies
geschehe zum Teil mit eigenen Mitarbeitern und zum Teil mit externem
Fachpersonal, da die Materie äußert kompliziert sei.
Herr Dr.
Ramrath regt an, zukünftig beim Finanzamt vorab eine steuerliche Einschätzung
über geplante Rechtsformänderungen einzuholen. Das Finanzamt sei später hieran
gebunden und dies sei zudem auch nach kostenlos.
Frau Grehling gibt zu
bedenken, dass dabei beachtet werden müsse, dass jede spätere Abweichung von
der Anfrage bei Finanzamt diese Bindung wieder auflöse.
Beschluss:
1.
Der
Bericht der Verwaltung zur steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung)
1998-2001 der Betriebe gewerblicher Art der Stadt Hagen in den Steuerarten
Umsatzsteuer, Gewerbesteuer und Körperschaftsteuer wird zur Kenntnis genommen.
2.
Zur
Finanzierung der aus der Betriebsprüfung entstehenden Ausgaben (Steuern und
Nachzahlungszinsen) werden im Haushaltsplan 2005 Mittel in Höhe von 1.185.000
veranschlagt.
