02.12.2004 - 8 Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhil...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Zusätze:
- Verfasser : Herr Dr. Brauers
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 02.12.2004
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Petra Seifert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung
des Diskussionsergebnisses:
Herr
Dr. Schmidt
sieht bei der heutigen Beratung den Vertrag im Vordergrund. Er verweist auf den
ausliegenden Beschluss des Sozialausschusses, der vier Punkte umfasse. Der
Punkt 3 müsse noch ausformuliert werden. Er behandle den § 11 des Vertrages.
Hier soll die Zusammenarbeit in Rechtsfragen behandeln werden. Die Stadt Hagen
und die Agentur für Arbeit seien nicht einig über die Beteiligung des
Rechtsamtes. Die Stadt Hagen will das Rechtsamt von Beginn an beteiligt wissen,
die Agentur für Arbeit bietet eine Teilhaberschaft in zweiter und dritter
Instanz an. In zweiter Instanz werden ungefähr 2 Fälle pro Jahr und in dritter
Instanz sehr selten Fälle verhandelt. Er bitte darum, dem Alternativbeschluss
des Rechtsamtes zu folgen.
Weiterhin habe
die Gleichstellungsbeauftragte darum gebeten, folgenden Satz in die Präambel
mit aufzunehmen: Die Angebote und Leistungen der Arbeitsgemeinschaft fördern
die Gleichstellung von Frauen und Männern.
Herr
Gerbersmann möchte wissen, ob die EDV-Probleme mittlerweile gelöst
seien und ob deswegen der Starttermin zum 01.01.2005 mit hinreichender
Wahrscheinlichkeit gehalten werden kann. Er betone ausdrücklich, dass sich
diese Frage nicht gegen die Mitarbeiter richte. Er wisse, dass diese mit hohem
Engagement arbeiten und spreche ihnen hierfür seinen Dank aus.
Die
CDU-Fraktion stärke die Position von Herrn Dr. Schmidt, dass das Rechtsamt auch
erstinstanzlich beteiligt sein müsse.
Zur
Trägerversammlung stelle er ein Informationsrecht des Personalrates nicht
infrage. Jedoch bestehe die Trägerversammlung aus 10 Personen, wovon 5 auf die
Stadt Hagen entfallen. Die CDU-Fraktion halte es für problematisch, hier eine
Person, die den Weisungen des Rates nicht unterliege, in die Trägerversammlung
zu berufen. Er habe Verständnis für dieses Vorgehen, wenn auch die Agentur für
Arbeit einen Personalratsvertreter entsenden würde. Deswegen mache er folgenden
Beschlussvorschlag:
Der HFA
empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen die Trägerversammlung mit drei Vertretern des
Rates und zwei Verwaltungsvertreters, sowie im Beirat statt fünf Vertretern des
Rates, vier Vertreter und einen Vertreter des Personalrates zu beschließen.
Herr Weber ist mit Herrn
Gerbersmann zur Gestaltung des § 11 und der Arbeitsleistung der Mitarbeiter
einer Meinung.
Zur Frage der
Trägerversammlung ist er der Auffassung, dass die Einbindung des Personalrates
zwingend notwendig sei. Dies sage er auch unter dem Eindruck, dass das
Landespersonalvertretungsgesetz erhebliche Fallstricke verberge.
Im Bereich des
Beirates bitte er bis zur Ratssitzung die personelle Besetzung nachzuarbeiten.
Es könne nicht sein, dass ein Vertreter der Gewerkschaft aber drei Vertreter
der Arbeitgeberseite, nämlich der Märkischer Arbeitgeberverband, die
Kreishandwerkerschaft und die SIHK benannt seien.
Herr
Sondermeyer stimmt Herrn Weber zur Besetzung des Beirates zu. Zum
eigentlichen Vertrag ist er der Auffassung, dass eine unabhängige Ombutstelle
eingerichtet werden müsse, die einem sozialgerichtlichen Verfahren
vorgeschaltet sein solle.
Zu § 5
(Aufgaben der Trägerversammlung) bittet er um die Einräumung des Rederechtes
für den Beirat.
Kritisch sieht
er auch, dass kein Vertreter für die Belange der Behinderten berücksichtigt
ist.
Für § 10
schlage er zusätzlich eine Zentralstelle für die Betreuung von Menschen mit
Behinderungen, in der geschultes Personal arbeite, vor.
Herr Thielmann sieht eine
Verschiebung des Personalratsvertreters in den Beirat kritisch. Hier stelle
sich auch die Frage, welche Partei den freiwerdenen Posten besetze.
Herr
Marscheider ist der Auffassung, dass der Starttermin 01.01.2005 zu
schnell komme und empfiehlt den Beginn um ein halbes Jahr zu verschieben.
Herr Dr.
Schmidt geht auf die aufgeworfenen Fragen seiner Vorredner ein. Zu den
EDV-Problemen bleibe zu sagen, dass ein Sachbearbeiter sich für die Bearbeitung
eines Falles 40 mal einloggen müsse. Als Prognose nehme man eine über 90
prozentige Erfassung der Fälle an, wobei davon ausgegangen werde, dass die
restlichen Fälle nicht alle noch in diesem Jahr abgegeben werden.
Das Gesetz
sehe keine Ombutstelle vor, daher könne sie auch nicht in die Konstruktion der
ARGE einbezogen werden.
Er bitte
darum, bei der Trägerversammlung den Personalratsvertreter nicht
herauszunehmen.
Zur
Zusammensetzung des Beirates bleibe zu sagen, dass weitere Mitglieder
einstimmig aufgenommen werden können. Er empfehle, dass die jetzige Zusammensetzung
zunächst nicht verändert werde.
Die in § 10
enthaltenen Standorte werden von der Landesbauordnung berührt. Diese sehe
behindertengerechte Einrichtungen vor.
Zur
Verschiebung des Starttermins ist er der Auffassung, dass dies zu größeren
Schwierigkeiten, beispielsweise durch Doppelbescheidung beider Behörden, führen
werde. Sicherlich werde zum 01.01.2005 nicht alles rund laufen aber er sei
vorsichtig optimistisch.
Herr Demnitz schlägt vor,
die eigentliche Beschlussfassung auf den Rat zu vertagen, jedoch die Verwaltung
zum § 11 des Vertrages zu beauftragen in der Weise zu verhandeln, dass die
Rechtsberatung und die Durchführung von Klageverfahren vor den Sozialgerichten
in allen Instanzen durch die Agentur für Arbeit und das Rechtsamt der Stadt
Hagen geführt werden.
Beschluss:
1. Der Haupt- und
Finanzausschuss vertagt die Beschlussfassung auf den Rat.
2. Der Haupt- und
Finanzausschuss beauftragt die Verwaltung zum § 11 des Vertrages in der Weise
zu verhandeln, dass die Rechtsberatung und die Durchführung von Klageverfahren
vor den Sozialgerichten in allen Instanzen durch die Agentur für Arbeit und das
Rechtsamt der Stadt Hagen geführt werden.
