06.12.2011 - 8.11 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen fragt, ob es richtig sei, dass die Bezirksregierung auf den Einspruch von Bürgern gegen dieses Vorhaben von der Stadt Hagen die Klärung verschiedener Fragen gefordert habe und deshalb die Beschlussfassung besser verschoben werden sollte.

 

Herr Grothe erklärt, dass ihm davon nichts bekannt sei. Zudem sei im vorliegenden Bebauungsplanverfahren die Bezirksregierung nicht zwingend zu beteiligen. Die Verwaltung habe sämtliche Anregungen und Beschwerden von Bürgern abgearbeitet. In der Zeit der Offenlage habe es ausreichend Gelegenheit des Einspruches gegeben. Ca. 2000 Anregungen und Beschwerden die außerhalb dieser Zeit eingegangen sind, wurden zudem bearbeitet.

 

Herr Kempkens möchte wissen, wer die Planungs- und Erschließungskosten trage und wie hoch diese seien.

 

Herr Grothe erklärt, dass die Erschließungskosten vom Vorhabenträger getragen werden. Die Planungskosten muss die Stadt Hagen tragen. Jedoch seien auch hier die Investoren durch Übernahme der Gutachterkosten an den Planungskosten beteiligt. Die Höhe dieser Kosten ließe sich schwer beziffern. Es seien vier bis sechs Ingenieurbüros mit den Gutachten beschäftigt gewesen. Die weiteren Kosten dienten im Übrigen der Stadtentwicklung.

 

Frau Kingreen regt anhand eines Planes an, die unterbrochene Begrünung des Spazierweges am Haßleyer Feld, gegenüber der Haßleyer Insel zu schließen, um eine direkte Sicht auf den Parkplatz und die Zufahrt für Spaziergänger zu vermeiden. Da Ersatzgrün gepflanzt werden müsse, böte sich dies an dieser Stelle an.

 

Herr Grothe stellt klar, dass eine solche Planänderung nicht mehr aufgenommen werden könne, ohne das gesamte Verfahren zu stoppen. Er sagt jedoch zu, die Anregungen mitzunehmen, da diese Fläche als Verkehrsgrün bereits bezeichnet sei. Als Ausgleichsfläche käme diese jedoch nicht in Betracht.

Eine Verständnisfrage von Herrn Oberste-Berghaus wird von Frau Kingreen beantwortet.

 

Herr Glaeser lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a)            Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung der öffentlichen und der privaten Belange die im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Anregungen zurück bzw. entspricht ihnen im Sinne der nachfolgenden Stellungnahmen der Verwaltung gemäß § 1 Abs. 7 BauGB.

b)            Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 – Haßleyer Insel – als Satzung gemäß § 10 Abs. 1 BauGB. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 11.11.2011 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel - liegt im Stadtbezirk Mitte westlich der Ortslage Haßley. Es wird durch die BAB A 45, einem landwirtschaftlichen Weg und die Haßleyer Straße (L 704) begrenzt. 

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Bebauungsplan ist das oben beschrieben Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Bebauungsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Mit dem nächsten und letzten Verfahrensschritt, der öffentlichen Bekanntmachung, wird das Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 5

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage