09.11.2011 - 5.3 Baumaßnahmen für die Planung des Wirtschaftspla...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf die Nachfrage von Herrn Wetzel, was unter einer RLT-Anlage für die Sporthalle Mittelstadt zu verstehen sei, erwidert Frau Rachor-Ebbinghaus, dass es sich um eine raumlufttechnische Anlage handelt. Für diese Umluftanlage gibt es keine Ersatzteile mehr. Man sei bemüht, im Ausland noch Ersatzteile zu beschaffen, da eine Erneuerung der Anlage frühestens in 2014 finanziell möglich wird.

 

Herr Homm verweist auf die mögliche Verlagerung des Rahel-Varnhagen-Kollegs infolge des Schulentwicklungsplanes und hinterfragt hierzu kritisch die eingestellten Sanierungskosten. Frau Rachor-Ebbinghaus erklärt, dass es sich um dringende brandschutztechnische Sanierungsarbeiten handelt, die nicht umgangen werden können. Herr Grothe verweist darauf, dass auch bei einer beschlossenen Verlagerung der Schule, diese nicht umgehend umgesetzt werden könne und dass auf keinen Fall unnötige Ausgaben getätigt werden.

 

Auf eine Frage von Herrn Geisler zu Mitteln für den Bismarckturm sagt Frau Rachor-Ebbinghaus, dass im Jahr 2011 50 000 € für den Bismarckturm für sicherheitsrelevante Baumaßnahmen ausgegeben wurden. Weitere Mittel stehen auch zukünftig nicht zur Verfügung. Ergänzend erklärt Herr Grothe, dass die Verwaltung alle Sanierungsmaßnahmen für alle Türme zurückgestellt habe, da keine Mittel zur Verfügung stehen. Bei den aufgelisteten Mitteln für den Eugen-Richter-Turm handelt es sich auch nur um eine sicherheitsrelevante Maßnahme.

 

Herr Glaeser ist der Meinung, dass sich die Verwaltung für die Sanierung des Bismarckturms nicht aus der Verantwortung ziehen könne, auch wenn sich jetzt ein Förderverein gegründet habe. Er schließt die Frage an, ob eventuell nicht benötigte Ansätze für die Sanierung des Bismarckturms umgeschichtet werden können. Dies wird von Frau Rachor-Ebbinghaus verneint.

 

Herr Kempkens verweist auf die letztlich unnötigen Sanierungsarbeiten am Gebäude Frankfurter Str. 24, das anschließend abgerissen wurde, und drängt darauf, nicht unnötig Geld zu verschwenden.

 

Herr Oberste-Berghaus stellt klar, dass es sich bei den Sanierungsarbeiten am Gebäude Frankfurter Str. 24 um die Behebung von Brandschäden gehandelt habe und auch die Arbeiten am Eugen-Richter-Turm unaufschiebbar seien.

 

 

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Beschluss:

Der Bericht über zukünftige bauliche Maßnahmen wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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