21.09.2011 - 6.13 Nutzungsänderungsanträge auf dem Grundstück Elb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Margot Sander
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
An der anschließenden Aussprache beteiligen sich die Herren Wetzel, Homm, Glaeser, Oberste-Berghaus sowie die Damen Kingreen und Scherney-Lefebvre und für die Verwaltung die Herren Grothe und Dr.Strähler sowie Frau Dewit.
Seitens der Bezirksvertretung wird die einhellige Meinung vertreten, dass im Falle des Betriebes eines Hochzeitssaales eine andere Stellplatzregelung angewandt werden muss, als bei dem Betrieb einer Diskothek. Die Gäste bei einer Hochzeit werden den ganzen Abend verweilen, das gesamte Umfeld „beparken“ und damit auch den Parkraum für Besucher des Stadttheaters am Wochenende stark einschränken. Anders ist es bei dem Betrieb einer Diskothek, wo ein ständiges Kommen und Gehen die Regel sei.
Herr Grothe und Herr Dr. Strähler betonen, dass die beantragte Nutzung auch als Vergnügungsstätte einzustufen sei und damit die gleiche Stellplatzregelung anzuwenden sei wie bei einer Diskothek. Darüber hinaus sei eine solche Einrichtung in dem Kerngebiet einer Innenstadt richtig angesiedelt und auch gewollt. Die Stellplatzanzahl definiere sich über die Größe der Veranstaltungsstätte. In diesem Fall seien 37 Stellplätze nachzuweisen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,6 kB
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