21.09.2011 - 6.18 Bebauungsplan Nr. 10/11 (634) Augustastraße/Ber...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf den Einwand von Herrn Klippert zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens für diesen Bereich, der auch das Gebiet aus dem Tagesordnungspunkt I.6.16 umfasst, erklärt Herr Grothe, dass bei einem gültigen Bebauungsplan die Nutzungen besser zu steuern seien.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Zu a):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 10/11 (634) – Augustastraße/Bergstraße – gem. § 2 Abs.1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplan der Innenentwicklung.

 

Zu b):

Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Stadtbezirk Hagen-Mitte im Bereich zwischen Augustastraße, Bergstraße, Konkordiastraße und dem Bergischen Ring bzw. der Grünfläche am Bergischen Ring.

 

Das Plangebiet ist im beiliegenden Lageplan eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Arbeitsschritt wird nach der Bekanntmachung der Einleitung im November/Dezember 2011 die Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1629&TOLFDNR=140203&selfaction=print