21.09.2011 - 6.27 1) Bebauungsplan Nr. 5/05 (571) Feithstraße/Kni...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.27
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Zu 1)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einstellung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/05 (571)
Feithstr./Knippschildstr. – Erweiterung DRK
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der
Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Zu 2a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des
Bebauungsplanverfahrens Nr. 7/11 (631) – Feithstr./Knippschildstr.
– gem. § 2 Abs. 1 BauGB im beschleunigten Verfahren nach § 13a
Baugesetzbuch (BauGB) als Bebauungsplanung der Innenentwicklung,.
Zu 2b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der
frühzeitigen Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Bürgeranhörung) und von
der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher
Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt im Stadtbezirk Mitte südöstlich
der Einmündung der Knippschildstraße in die Feithstraße/Hagener Straße. Es
umfasst die Flurstücke 444, 445, 447 und 448, der Gemarkung Fley, Flur 11.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der
Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses
Somit wurde der Geltungsbereich des neu
aufzustellenden B-Planes Nr. 7/11 (631) im Vergleich mit dem Geltungsbereich
des einzustellenden B-Planverfahrens Nr. 5/05 (571) um die Flurstücke 444, 445
und 447 vergrössert.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der
Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt
Nächster Verfahrensschritt wird die öffentliche
Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird
voraussichtlich im 2. Quartal 2012 eingeholt.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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291,6 kB
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