21.09.2011 - 6.20 Bebauungsplan Nr. 6/11 (530) Zentraler Versorgu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.20
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 21.09.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem
Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt
die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/11 (630) Zentraler
Versorgungsbereich Lange Straße - Einfacher Bebauungsplan nach § 9 Abs 2a BauGB
in Verbindung mit § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet umfasst die Lange
Straße und die anliegenden Häuser ab der Einmündung der Sternstraße (ab Lange
Straße 21) bis zur Pelmkestraße 17 (Eckhaus). Außerdem umfasst es die Häuser um
den Wilhelmsplatz sowie die Häuser ab Bismarckstraße 15 und 20 bis
Bismarckstraße 21 und 32. Im
Geltungsbereich liegen auch die ersten Häuser der anschließenden Nebenstraßen.
Das sind:
·
Sternstraße
Nrn. 1 und 3
·
Mauerstraße
Nrn. 1 und 2
·
Kottmannstraße
Nrn. 4 und 5
·
Moltkestraße
bis Haus Nr. 9
·
Roonstraße
Nrn. 2, 3, 4 und 6
·
Bleichstraße
bis Haus Nr. 4
·
Bachstraße
Nrn. 20 bis 25
·
Grummertstraße
Nrn. 2, 4, 6 und 8
·
Pelmkestraße
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In dem im Sitzungssaal ausgehängten
Lageplan ist der oben beschriebene Geltungsbereich im Maßstab 1 : 1000
eindeutig dargestellt.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt
den Verzicht auf die frühzeitige Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1
BauGB (Bürgeranhörung) und § 4 Abs.1 BauGB (frühzeitige Beteiligung der
Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange)
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll
Anfang 2012 die öffentliche Auslegung beschlossen werden.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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818 kB
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