06.07.2011 - 6.14 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/11 (626) ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a.)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt die geringfügige Erweiterung des   Plangebietes für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 2/11 – Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 -.

 

b.)   Der Rat der Stadt Hagen beschließt für den im Sitzungssaal ausgehängten und  zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/11   (626) – Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 – einschl. der Begründung vom  31.05.2011  die Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen durch die Planung berührten Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung durchzuführen

 

     Die Begründung vom 31.05.2011 ist Bestandteil des Beschlusses und als  

     Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet mit einer Größe von ca. 4000 qm  liegt in dem Stadtteil Hagen-Mitte, süd-westlich der Bergstraße und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Hagen, Flur 40, Flurstücke 98 und 99  sowie ein Teil des Flurstücks 73, ebenfalls Gemarkung Hagen, Flur 40.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan eindeutig dargestellt.

 

Nächster Verfahrensschritt:

 

Die öffentliche Auslegung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes soll im 2. Halbjahr  des Jahres 2011 durchgeführt werden.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage