06.07.2011 - 6.13 Bebauungsplan Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleye...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 06.07.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Sabine David
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Auf die Nachfrage von Frau Kingreen zum Verfahren erwidert Herr Grothe, dass Einwendungen von Bürgern bei der Offenlage des Flächennutzungsplanes, die bereits abgeschlossen ist, beim Flächennutzungsplan abgearbeitet werden. Mögliche gleiche Einwendungen bei der Offenlage des Bebauungsplanes, die hiermit beschlossen werden soll, werden im Rahmen des Bebauungsplanes nochmals abgearbeitet.
Frau Kingreen bittet Herrn Grothe, wie schon bei der Bahnhofshinterfahrung, auch zur Haßleyer Insel den politischen Vertretern eine visuelle Darstellung der geplanten Bebauung vorzustellen, eventuell als Anlage zu der noch zu beschließenden Vorlage. Herr Grothe bestätigt, dass dies auch angedacht sei.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a)
Der Rat der
Stadt beschließt die Erweiterung des Plangebietes um den Bereich der Haßleyer
Straße von der Einmündung zum neuen Möbelhaus bis zur Bushaltestelle im Bereich
der Raiffeisenstraße.
b)
Der Rat der
Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss
gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) - Haßleyer Insel –
nach § 3 Abs 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zur Zeit gültigen Fassung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf für die Dauer eines Monats
öffentlich auszulegen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 2/05 (568) Teil 2 - Haßleyer Insel - liegt im Stadtbezirk Mitte westlich der Ortslage Haßley.
Es wird im Westen durch die BAB A 45, im Süden durch einen landwirtschaftlichen Weg und im Osten durch die Böschung zur Haßleyer Straße (L 704) und die Haßleyer Straße selbst begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene
Plangebiet eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll nach dem Beschluss des Rates die
öffentliche Auslegung durchgeführt werden.
Anlagen zur Vorlage
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1
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157,1 kB
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352,6 kB
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632,6 kB
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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