06.07.2011 - 6.10 Widmung von Teilen der Emster Straße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Ein zur Vorlage gehöriger Lageplan wurde vom Vorlagenersteller nachgereicht, ist als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 5 Gegenstand der Niederschrift.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV. NRW S. 1028, ber. 1996 S. 81, S. 141, S. 296 und S. 355), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 Bürokratieabbaugesetz  vom 13. 03. 2007 (GV.NRW S.133), die Widmung der

 

  • Pflanz-  und Parkflächen der Emster Straße im Bereich der Wohngrundstücke Emster Str. 11-19

 

(Die zu widmenden Flächen umfassen das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 5 Flurstücke 457, 458, 459,460,461 und 462)

 

Die Flächen erhalten als Bestandteil der Emster Straße die Eigenschaft einer Kreisstraße gemäß § 3 Abs. 1  Nr. 2 StrWG NRW.

Sie sind in dem im Sitzungsraum aufgehängten Lageplan farbig (rot) markiert.

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 13

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen