17.05.2011 - 6.10 Erlass einer Veränderungssperre für den Geltung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf eine Nachfrage von Herrn Homm erwidert Herr Grothe, dass lediglich für solche Gebiete eine Veränderungssperre erlassen werden könne, für die ein rechtskräftiger Bebauungsplan existiert.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt beschließt die Veränderungssperre für den Geltungsbereich der

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6/86 (423) –Volmeaue- Teil II.

Die Satzung über die Veränderungssperre ist Bestandteil des Beschlusses und als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage