13.04.2011 - 7.9 Teiländerung Nr. 35 - Haßleyer Insel - Teilbere...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Hinweis der Schriftführerin:

Die Vorlage 0284/2011, sowie das Protokoll zur Bürgeranhörung vom 09.06.2009 sind als Tischvorlage ausgelegt und als Anlage 6 und 7 Gegenstand der Niederschrift.

 

Frau Kingreen beantragt, den Tagesordnungspunkt als 1. Lesung zu betrachten, da aus Gründen des erheblichen Umfangs der Vorlage keine ausreichende Zeit gegeben war, sich mit dem Sachverhalt zu beschäftigen. Außerdem bemängelt sie das Fehlen des Protokolls der Bürgeranhörung vom 22.03.2011.

 

Herr Grothe bittet aus Gründen des zeitlichen Verzuges, die Vorlage nicht aufzuhalten. Er verweist auf die noch kommenden Vorlagen zum Bebauungsplan, in denen entsprechende Details geregelt werden, die ausführlich diskutiert werden können. Mit dem zu beschließenden Flächennutzungsplan werde nichts im Detail verändert.

Ergänzend führt Herr Dr. Strähler aus, dass die Bürgeranhörung vom 22.03.2011 eine Bürgeranhörung zum Bebauungsplan war und nicht Bestandteil der Vorlage zum Flächennutzungsplan sei.

 

Herr Quardt erklärt für die CDU-Fraktion den Willen der jetzigen Beschlussfassung zu dieser Vorlage.

 

Herr Glaeser lässt über den Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen der 1. Lesung abstimmen:

 

Abstimmungsergebnis:

X

 Bei 4 Stimmen dafür

      Mit Mehrheit abgelehnt

 

Anschließend stellt er den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B zum Flächennutzungsplan der Stadt Hagen sowie die dazugehörige Begründung vom 24.03.2011 und den Umweltbericht nach § 3 (2) BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 35 – Haßleyer Insel – Teilbereich B mit der Begründung und dem Umweltbericht öffentlich auszulegen.

Die Begründung vom 24.03.2011 wir Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage des Beschlusses Gegenstand der Niederschrift.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet wird begrenzt durch

  • die BAB A 45 im Westen
  • die Haßleyer Straße im Norden und Osten und
  • den querenden Landwirtschaftsweg im Süden.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Verfahrensabschluss wird für das 3. Quartal angestrebt. Danach wird der beschlossene Plan der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt. Die Bezirksregierung hat 3 Monate Zeit zur Prüfung. Mit der Bekanntmachung der Genehmigung wird die Teiländerung rechtswirksam.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

 12

Dagegen:

 4

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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