09.03.2011 - 7.18 Bebauungsplan Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.18
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 09.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jürgen Plewe
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1/11 (625) Wohnbebauung Emst – Im Langen Lohe – gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung.
Geltungsbereich des Bebauungsplanes:
Das Plangebiet befindet sich im Stadtteil Emst
nördlich der Karl-Ernst-Osthaus-Straße zwischen dem Waldbereich
„Langenloh“ und der Haßleyer Straße. Im Süden grenzt das Plangebiet
mit dem Emster Marktplatz an die Karl-Ernst-Osthaus-Straße. Im Westen wird das
Plangebiet von der Straße Im Langen Lohe, im Nordwesten von der Lohestraße
begrenzt. Dort befindet sich der „Lohesportplatz“. Im Nordosten
grenzen Privatgrundstücke der Anlieger der Lohestraße an das Plangebiet. Im
Osten grenzt das Plangebiet unter Einbeziehung des Habichtsweges an die
Haßleyer Straße. Die Südostgrenze des Plangebietes wird durch die Grundstücke
der Wohnhäuser am Habichtsweg und an der Mallnitzer Straße gebildet.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist
das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im
Maßstab 1 : 500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt sollen bis zum 2.
Quartal 2011 die frühzeitige Bürgerbeteiligung und die Beteiligung der Behörden
und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgen.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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56,7 kB
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