09.03.2011 - 7.13 Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Autowasch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Thormählen merkt kritisch an, dass ein solches Vorhaben nicht gerade einer Aufwertung dieses Bereiches diene.

Auch Herr Homm bemängelt, dass durch eine Autowaschstraße nicht viele Arbeitsplätze entstehen und bisher kein durchdachtes Konzept für das ENERVIE-Areal zu erkennen sei. Er regt an, in diesem Bereich vielleicht doch Einzelhandel zuzulassen.

 

Herr Grothe erwidert auf die Kritik, dass der dort bestehende Bebauungsplan ein solches Vorhaben zulasse und auch nicht verhindert werden könne. Der Bebauungsplan sehe gewerbliche Nutzung vor. Es handele sich um den ersten Nutzungsantrag für das ENERVIE-Areal und man erwarte weitere Nutzungsanträge rund ums Auto, wie ein Autohaus und eine Ansiedlung aus dem Bereich Autountersuchung. Einzelhandel sei für diesen Bereich ausdrücklich, auch durch die Bezirksvertretung Hagen-Mitte ausgeschlossen worden. Herr Grothe sagt zu, ein Gesamtkonzept der ENERVIE für diesen Bereich vorzustellen, sobald dies vorliege.

 

Herr Geisler erklärt, dass dort Einzelhandel ausdrücklich verhindert werden sollte.

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Beschluss:

Die Bauvoranfrage: Planungsrechtliche Zulässigkeit einer Autowaschstraße auf dem Grundstück Rehstraße 6 wird zur Kenntnis genommen.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage