09.03.2011 - 7.15 Ablehnung der Nutzungsänderung der Ladenlokale ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Auf den rechtlichen Einwand von Herrn Oberste-Berghaus erwidert Herr Thomys, dass es sich auf dieser Straßenseite um allgemeines Wohngebiet handelt, in dem eine Spielhallennutzung nicht vorgesehen ist. Die Spielhalle auf der gegenüberliegenden Straßenseite kann unter anderen Gesichtspunkten, auch bei einer Konfrontation mit dem Antragsteller, begründet werden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte nimmt die Ablehnung der Nutzungsänderung der Ladenlokale in dem Wohn- und Geschäftshaus zu einer Spielhalle (Bauvoranfrage) auf dem Grundstück Eppenhauser Straße 9 zur Kenntnis.

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Zur Kenntnis genommen

 

 

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Anlagen zur Vorlage