09.03.2011 - 7.4 Endgültige Einziehung der Falkenstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995 (GV NRW S. 1028/SGV NRW 91; ber. in GV NRW 1996 S. 81, S. 141, S. 216, S. 355), zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG I vom 13.03.2007 (GV NRW S. 133) aus überwiegenden Gründen des öffentlichen Wohles die endgültige Einziehung der

 

Falkenstraße.

 

Die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 24 Flurstück 313.

 

Die einzuziehende Verkehrsfläche ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan (Einziehungsplan) „rot“ markiert.

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 16

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage