09.03.2011 - 7.19 Bahnhofshinterfahrung - Sachstandsbericht der ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.19
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Mi., 09.03.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Grothe
Herr Grothe berichtet, dass beim Antrittsbesuch des Regierungspräsidenten in Hagen auch über das Thema Bahnhofshinterfahrung gesprochen wurde. Die Inhalte seien seiner Meinung nach in der Presse nicht korrekt wiedergegeben wurde. Es sei natürlich in diesem Gespräch über die Finanzsituation der Stadt gesprochen worden und dass der Eigenanteil in Höhe von 21 Mio. € das letzte große Invest für die Stadt darstellt. Sollte die Bahnhofshinterfahrung jedoch nicht umgesetzt werden, könne dieser Betrag auch nicht für andere Investitionen verwendet werde. Konkret bedeute dies, dass es eigentlich keine andere Möglichkeit, als die Durchführung gebe. Selbst die Kosten seien in alle Richtungen nach- und durchgerechnet und von der Bezirksregierung geprüft.
Ohne die Bahnhofshinterfahrung kämen außerdem erhebliche Investitionen schon im Bereich der Brücken auf die Stadt zu, die für mindestens 10 bis 12 Mio. € saniert werden müssten.
Frau Grebe ergänzt, dass bereits aus dem Eigenanteil der Stadt 6 Mio. € ausgegeben seien, die dann ohne Nutzen verloren wären.
Auf eine Nachfrage von Herrn Quardt führt Herr Grothe aus, dass noch keine Zuschussbescheide vorliegen, diese aber für den Sommer erwartet werden.
Zur Haftung bei falscher Kostenberechnung sagt Herr Grothe auf die Frage von Herrn Kempkens, dass die Ingenieurbüros natürlich vertragsmäßig haften, es jedoch wie auch beim Schumacher Museum immer schwierig sei nachzuweisen, wer was falsch gemacht habe.
Eine Nachfrage zu den Baukosten an Brücken von Frau Scherney-Lefebvre kann Herr Grothe nicht im Detail beantworten, bietet jedoch an, in den einzelnen Ratsfraktionen Info-Veranstaltungen zum Thema Bahnhofshinterfahrung durchzuführen.
Herr Glaeser verweist in diesem Zusammenhang auf die Zuständigkeit des Haupt- und Finanzausschusses und des Rates in Bezug auf finanzielle Fragen.
