25.01.2011 - 4.3 Winterdienst im Kernbereich der Innenstadthier:...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 25.01.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
Wortprotokoll
Berichterstatter: Herr Liedtke
Im Rahmen seiner Berichterstattung macht Herr Liedtke darauf aufmerksam, dass der Dezember 2010 der schneereichste Monat seit Wetteraufzeichnungen gewesen sei. Man habe mit den zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten versucht, die Innenstadt vom Schnee zu befreien. Der Verwaltungsvorstand habe dann wegen der erheblichen Schneemassen entschieden, diese zusätzlich aus der Innenstadt abzutransportieren.
An der anschließenden Diskussion beteiligen sich die Herren Quardt, Kempkens, Homm, Wetzel, Glaeser und Frau Kingreen sowie für die Verwaltung Herr Liedtke und Herr Sporkert.
Die Vertreter der Bezirksvertretung äußern Kritik am Schneeräumdienst der HEB in Hagen. Insbesondere die Nebenstraßen und die Bushaltestellen seien unzureichend geräumt worden.
Herr Liedtke gibt zu Bedenken, dass für die Nebenstraßen nur kleinere Fahrzeuge mit einem geringeren Eigengewicht eingesetzt werden können, die mit den vorhandenen Schneemassen überfordert waren. Ebenso seien die Bushaltestellen ein Schwachpunkt bei der Schneebeseitigung gewesen. Durch die Busse selbst seien immer wieder Teile des Schnees auf die Haltestellen „geschaufelt“ worden, der dann auch noch gefroren sei, was zu erheblichen Problemen geführt habe. Auch auf die Kritik von Herrn Wetzel bestätigt Herr Liedtke die Probleme bei der Müllentsorgung in dieser Zeit, wie schon im letzen Tagesordnungspunkt erläutert.
Auf Nachfrage von Herrn Quardt teilt Herr Liedtke mit, dass die Gehsteige an Bushaltestellen entweder von Grundstückseigentümern, dem Grünflächenamt oder je nach Lage von der Handkolonne der HEB geräumt werden müssten. Diese Regelung werfe auch oft einige Probleme auf.
Herr Liedtke macht auf die Kritik von Herrn Kempkens deutlich, dass nach Satzungsrecht nur die Straßen für den überörtlichen Durchgangsverkehr vom Schnee geräumt werden müssten. Ebenso habe der Fußgängerverkehr erste Priorität und nicht der Autoverkehr. Erst dann seien die Straßen für den öffentlichen Personennahverkehr zu räumen. Den Anliegern nichtgeräumter Straßen könne die Straßenreinigungsgebühr nicht erstattet werden. Es sei auch nicht angedacht die Salzkapazitäten zu erhöhen. Jede Veränderung der bisherigen Gegebenheiten würde auch automatisch dazu führen, dass die Gebühren erhöht werden müssten. Herr Glaeser regt an, diese Tatsache auch öffentlich zu propagieren.
Eine Nachfrage von Herrn Glaeser wird von Herrn Liedtke damit beantwortet, dass die HEB über 25 Fahrzeuge mit Schneepflug verfüge.
Herr Sporkert bestätigt auf Nachfrage von Herrn Geisler, dass Grundstückseigentümer zum Schneeräumdienst verpflichtet seien und dies auch überprüft werde. Die „Nichträumer“ würden insbesondere von Nachbarn angezeigt.
Frau Kingreen kritisiert generell den Einsatz von Streusalz und regt den Einsatz anderer rutschhemmender Mittel an, die wesentlich nachhaltiger und effektiver als Streusalz seien.
Herr Glaeser bedankt sich bei Herrn Liedtke für die Ausführungen und bittet die Kritikpunkte in den sicherlich vorgesehenen Erfahrungsaustausch einfließen zu lassen.
