25.01.2011 - 6.12 Bebauungsplan Nr. 4/11 (628) Stirnband / Hohenh...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.12
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 25.01.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau Kingreen möchte wissen, wo sich in diesem Bereich Baulücken befinden, da sich hier denkmalgeschützte Häuser in einem Landschaftsschutzgebiet befinden.
Herr Grothe macht deutlich, dass die Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens unerwünschte Entwicklungen verhindern soll. Es werden zurzeit für dieses Gebiet verstärkt Bauvoranfragen gestellt, die eine unkontrollierte Verdichtung der Bebauung zur Folge hätten. Um diese Entwicklung zu leiten, werde dieses Bebauungsplanverfahren angestrebt.
Herr Söhnchen wünscht eine Beratung dieser Vorlage auch im Kultur- und Weiterbildungsausschuss. Hierzu erwidern Herr Grothe und Herr Niggemann, dass in dieser Vorlage nur baurechtliche Dinge behandelt werden. Ein Konzept zur weiteren Gestaltung des Bereiches Hohenhof/ Stirnband durch ein Workshop-Verfahren in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro könne noch nicht vorgestellt werden.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a) Der Rat der Stadt beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/66 - Goldene Pforte -.
b) Der Rat der Stadt beschließt die
Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/80 (371) -Goldene Pforte-.
c) Der Rat der Stadt beschließt die
Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/11 (628) -Stirnband / Hohenhof- gemäß § 2 Abs.
1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/11 ist deckungsgleich mit den
Geltungsbereichen der zwei einzustellenden Bebauungspläne. Das Plangebiet
erstreckt sich zwischen der Haßleyer Straße und der Bundesautobahn A 45,
beinhaltet im Norden die Grundstücke der Straße Stirnband und wird im Süden
durch die Bezirkssportanlage Emst begrenzt.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster
Verfahrensschritt:
Als nächste Verfahrensschritte sind
die Bürgeranhörung und die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen. Erst
anschließend kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgen, so dass mit
der Beratung hierzu frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen ist.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
805,4 kB
|
