25.01.2011 - 6.12 Bebauungsplan Nr. 4/11 (628) Stirnband / Hohenh...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Frau Kingreen möchte wissen, wo sich in diesem Bereich Baulücken befinden, da sich hier denkmalgeschützte Häuser in einem Landschaftsschutzgebiet befinden.

 

Herr Grothe macht deutlich, dass die Einleitung dieses Bebauungsplanverfahrens unerwünschte Entwicklungen verhindern soll. Es werden zurzeit für dieses Gebiet verstärkt Bauvoranfragen gestellt, die eine unkontrollierte Verdichtung der Bebauung zur Folge hätten. Um diese Entwicklung zu leiten, werde dieses Bebauungsplanverfahren angestrebt.

 

Herr Söhnchen wünscht eine Beratung dieser Vorlage auch im Kultur- und Weiterbildungsausschuss. Hierzu erwidern Herr Grothe und Herr Niggemann, dass in dieser Vorlage nur baurechtliche Dinge behandelt werden. Ein Konzept zur weiteren Gestaltung des Bereiches Hohenhof/ Stirnband durch ein Workshop-Verfahren in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro könne noch nicht vorgestellt werden.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

a) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 6/66   - Goldene Pforte -.

 

b) Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 5/80 (371) -Goldene Pforte-.

 

c) Der Rat der Stadt beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 4/11   (628) -Stirnband / Hohenhof- gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 4/11 ist deckungsgleich mit den Geltungsbereichen der zwei einzustellenden Bebauungspläne. Das Plangebiet erstreckt sich zwischen der Haßleyer Straße und der Bundesautobahn A 45, beinhaltet im Norden die Grundstücke der Straße Stirnband und wird im Süden durch die Bezirkssportanlage Emst begrenzt.

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das oben beschriebene Plange­biet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan ist Bestandteil des Be­schlus­ses.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Als nächste Verfahrensschritte sind die Bürgeranhörung und die frühzeitige Behördenbeteiligung vorgesehen. Erst anschließend kann der Beschluss zur öffentlichen Auslegung erfolgen, so dass mit der Beratung hierzu frühestens im Herbst diesen Jahres zu rechnen ist.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage