25.01.2011 - 6.14 Bebauungsplan Nr. 03/11 (627) Gewerbegebiet öst...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Glaeser macht darauf aufmerksam, dass das Plangebiet, wie von der Bezirksvertretung Hagen-Mitte gewünscht, nun auch den Bereich des Schlachthofes mit einschließt.

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 03/11 (627) Gewerbegebiet östlich der Rehstraße gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet wird im Westen von der Rehstraße, im Norden von der Wehringhauser Straße und der S-Bahnlinie, im Osten von der Minervastraße und im Süden bzw. Südwesten von der Bahnhauptstrecke Hagen-Köln begrenzt.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist das Plangebiet eindeutig dargestellt. Dieser Lageplan im Maßstab 1:1000 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Nächster Verfahrenschritt:

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB soll im Frühjahr 2011 erfolgen.

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 15

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: https://allris.hagen.de/publicto020?SILFDNR=1621&TOLFDNR=120750&selfaction=print