25.01.2011 - 6.13 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 2/11 (626) ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.13
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 25.01.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
An der Aussprache beteiligen sich die Herren Homm und Glaeser sowie die Damen Kingreen und Sinn und für die Verwaltung Herr Grothe.
Herr Homm geht im Rahmen der Diskussion auf die schlechte Schulhofsituation des Fichte-Gymnasiums ein, die kontrovers diskutiert wird.
Frau Kingreen macht in diesem Zusammenhang auf die Lärmsituation zwischen dem Wohnprojekt und den umliegenden Schulen, dem Kindergarten und dem Kultopia aufmerksam. Herr Grothe bestätigt, dass diese Probleme innerhalb der Planungsphase abgearbeitet werden müssen, um an dieser Stelle Seniorenwohnen zu ermöglichen.
Herr Glaeser verweist im Zusammenhang mit der Diskussion um die Schulhofsituation des Fichte-Gymnasium darauf, dass die Bezirksvertretung nicht das zuständige Gremium für dieses Thema sei und die Diskussion von den Fraktionen in den Schulausschuss eingebracht werden könne.
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Hagen-Mitte empfiehlt dem Rat der Stadt folgenden
Beschluss zu fassen:
a.) Der Rat der Stadt Hagen stimmt dem Antrag des Vorhabenträgers vom 22.10.2010 auf Einleitung eines Verfahrens zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 2/11 – Barrierefreies Wohnen Bergstr. 83 – gemäß § 12 Abs. 2 BauGB zu und beschließt die Einleitung des Verfahrens nach § 12 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 a BauGB in der zuletzt gültigen Fassung.
b.) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, von der frühzeitigen Bürgerbeteiligung
nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach
§ 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich
Das Plangebiet liegt süd-westlich der Bergstraße
und beinhaltet die Flurstücke Gemarkung Hagen, Flur 40, Flurstücke 98, 99 und
100.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan
ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt. Der Lageplan ist
Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt wird die
öffentliche Auslegung sein. Der Beschluss für die öffentliche Auslegung wird
voraussichtlich Mitte 2011 eingeholt.
Anlagen zur Vorlage
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1
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304,9 kB
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