25.01.2011 - 6.5 Widmung der Holzmüllerstraße
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.5
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hagen-Mitte
- Datum:
- Di., 25.01.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Planen und Bauen für Grün, Straßen und Brücken
- Bearbeitung:
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung
Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes
Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt geändert
durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13. 3. 2007 (GV. NRW.
S. 133), die Widmung
- der Holzmüllerstraße
(die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 48
Flurstück 145, 147, 148, 153, 156,162 und das Flurstück 158 teilweise).
Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3
Abs. 1 Nr. 3 StrWG NRW und wird der
Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW
zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig
(rot) markiert..
Die Widmung des im Plan zusätzlich schraffiert dargestellten Bereiches
wird beschränkt auf
-
den
Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),
-
den
Fußgänger- und Radverkehr und
-
den
Anlieferungsverkehr aus Richtung Rathausstraße zur Volme-Galerie
Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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621,2 kB
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