25.01.2011 - 6.5 Widmung der Holzmüllerstraße

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

Die Bezirksvertretung Mitte beschließt gemäß § 6 Abs. 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 1995, zuletzt geändert durch § 2 Nr. 1 BürokratieabbauG vom 13. 3. 2007 (GV. NRW. S. 133), die Widmung

 

  • der Holzmüllerstraße

     (die Verkehrsfläche umfasst das Grundstück Gemarkung Hagen Flur 48 Flurstück 145, 147, 148, 153, 156,162 und das Flurstück 158 teilweise).

 

Die Verkehrsfläche erhält die Eigenschaft einer Gemeindestraße gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3  StrWG NRW und wird der Straßengruppe nach § 3 Abs. 4 Nr. 1 StrWG NRW   zugeordnet; sie ist in dem im Sitzungssaal aufgehängten Lageplan farbig (rot)  markiert..

 

Die Widmung des im Plan zusätzlich schraffiert dargestellten Bereiches wird beschränkt auf

 

-          den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV),

-          den Fußgänger- und Radverkehr und

-          den Anlieferungsverkehr aus Richtung Rathausstraße zur Volme-Galerie

 

Der Lageplan ist Bestandteil des Beschlusses

 

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Abstimmungsergebnis:

X

 Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

 17

Dagegen:

 0

Enthaltungen:

 0

 

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Anlagen zur Vorlage