01.12.2011 - 5.11 Planungshonorare für die GWH für KP II-Maßnahme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.11
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 01.12.2011
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB20 - Finanzen und Controlling
- Bearbeitung:
- Manuela Strunkeit
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Herr Riechel möchte wissen, wofür die Planungsleistungen der GWH konkret angefallen sind und warum die GWH nach HOAI und nicht nach Stunden pro Person abrechnet.
Herr Dr. Bücker möchte mittels einer Aufstellung erläutert bekommen, wie das Defizit, das nun durch die außerplanmäßige Bereitstellung von Mitteln gedeckt werden soll, zustande gekommen ist. Da die Finanzierung aus der Erhöhung der Gewerbesteuereinnahmen finanziert werden soll, möchte er ferner wissen, ob noch andere Defizite, über die aus den Konjunkturpaket-II-Maßnahmen heraus, daraus ausgeglichen werden sollen.
Herr Hentschel erklärt, dass Eigenleistungen der Stadt nicht über das Konjunkturpaket II finanziert werden dürfen. Daher möchte er wissen, wo die Finanzierung im Haushalt eingeplant worden ist. Ferner möchte er aufgeschlüsselt bekommen, wie sich das Defizit in Höhe von 350.000 € zusammensetzt. Nach Herrn Hentschels Kenntnisstand sind erst 37,2 % der Maßnahmen aus dem Konjunkturpaket II durch das Rechnungsprüfungsamt prüffähig. Er möchte wissen, ob dieser Kenntnisstand richtig ist.
Herr Rudel berichtet, dass in der SPD-Fraktion diskutiert wurde, ob es richtig ist, dass die GWH, sofern die Zahlung von 350.000 € nicht erfolgt, zahlungsunfähig wird.
Herr Gerbersmann erläutert, dass rd. 27 Mio. € im Rahmen des Konjunkturpakets II verbaut werden konnten. Dabei ist es möglich, externe Planungskosten mit anzurechnen, interne – und hierzu zählen die der GWH als Eigenbetrieb – jedoch nicht. Die GWH muss der Stadt zur Refinanzierung ihrer Kosten Rechnungen schreiben. Er weist in dem Zusammenhang darauf hin, dass externe Ingenieur- und Architektenleistungen mit einem Volumen von rd. 2,036 Mio. € angefallen sind, die über das Konjunkturpaket II abgerechnet werden konnten. Im letzten Jahr hat die Stadt Hagen der GWH Leistungen in gleicher Höhe nicht bezahlt, da diese Position nicht mehr auf die Prioritätenliste gesetzt werden konnte. Es hätte andernfalls der Regierungspräsident eingeschaltet werden müssen, da es sich bereits damals überwiegend um investive Mittel gehandelt hat. Dies hat er seinerzeit der Politik auch berichtet. In diesem Jahr besteht der Vorteil, dass der Umfang des investiven Teils geringer ausfällt und die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg anders formuliert ist. Herr Gerbersmann macht deutlich, dass es nicht um die Zahlungsunfähigkeit der GWH, sondern um ihre bilanzielle Überschuldung geht. Er plädiert für die Zahlung des offenen Betrags.
Herr Grothe erklärt, dass der Abruf der letzten Konjunkturpaket-II-Mittel bis zum 15.12.2011 vorgenommen werden kann und seitens der Stadt Hagen nun auch erfolgt ist. Es wurden mittlerweile alle Projekte baulich beendet, und sie wurden auch abgerechnet. Mit dem Volumen von rd. 27 Mio. € wurden 57 Projekte realisiert. Davon sind 23 als abgeschlossen gegenüber der Bezirksregierung Arnsberg gemeldet worden. Es befinden sich 14 Projekte in der Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt, 15 weitere sind auf dem Weg, dort geprüft zu werden und die letzten 5 werden hierfür vorbereitet. Vereinbart wurde ein Prüfzeitraum von 2 Monaten. Dieser endet am 29.02.2012.
Herr Thielmann geht auf die Abrechnung der GWH nach HOAI ein. Der GWH entstehen Personalkosten, die im Wirtschaftsplan der GWH verzeichnet sind. Aufgrund der Mehrarbeit, die durch das Konjunkturpaket II entstanden ist, wurden viele Aufträge extern vergeben. Er möchte wissen, was jedoch die Mitarbeiter der GWH getan hätten, wenn es das Konjunkturpaket II nicht gegeben hätte. Seiner Ansicht nach hätten die Mitarbeiter ebenfalls bezahlt werden müssen, und er stellt sich die Frage, ob es sich hier nun um eine Verschiebung von Mitteln zur Verbesserung der Bilanz der GWH handelt.
Herr Röspel möchte wissen, warum – wenn die GWH-Architektenkosten nicht förderfähig waren – nicht alle Architektenleistungen extern vergeben wurden.
Herr Grothe erklärt, dass die Mitarbeiter der GWH neben ihren üblichen Projekten die Projekte im Rahmen des Konjunkturpakets II abgearbeitet haben. Hierfür sind zusätzliche Stunden angefallen. Da sie nicht alle Arbeiten selbst erledigen konnten, wurden Projekte extern vergeben. Diese waren jedoch auch durch Mitarbeiter der GWH zu begleiten bzw. zu prüfen.
Herr Kayser möchte wissen, ob für alle 57 Projekt die Kosten in Höhe von 350.000 € angefallen sind oder ob es sich um bestimmte Projekte gehandelt hat.
Herr Grothe erklärt, dass die Kosten für eine Vielzahl von Projekten angefallen sind. Er weist darauf hin, dass es eine Aufstellung über die Zusammensetzung der Kosten gibt, die im Betriebsausschuss der GWH vorgestellt worden ist.
Herr Oberbürgermeister Dehm ergänzt, dass man sich seinerzeit auf die Anwendung der HOAI für die GWH verständigt hat, weil in dieser auch Wagnis- und Risikozuschläge berücksichtigt werden. Für die Zukunft muss noch einmal betrachtet werden, ob dies der richtige Weg ist.
Herr Strüwer möchte wissen, ob die Kosten in Höhe von 350.000 € auch angefallen wären, wenn es das Konjunkturpaket II nicht gegeben hätte.
Herr Grothe teilt mit, dass die GWH in dem Fall andere Projekte abgewickelt hätte, die ebenfalls ein entsprechendes Kostenvolumen verursacht hätten.
Herr Oberbürgermeister Dehm schlägt vor, dass die Verwaltung die Informationen rund um die Fragestellungen bis zur Ratssitzung verschriftlicht und die Beschlussfassung auf die Ratssitzung am 15.12.2011 verschoben wird.
Bedenken, so zu verfahren, bestehen nicht.
